23.05.2002 - 12 Investitionsplanung und Gebührenentwicklung im ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Schenke bringt die Mitteilungsvorlage ein.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass der Gebührenanstieg so gering wie möglich gehalten werden soll.

 

Herr Lehmann macht deutlich, dass die Gebührenerhöhung nicht nachvollziehbar ist.

Er fragt nach den Mehreinnahmen durch die Regenwasserableitung.

 

Herr Schenke betont, dass die Investitionsverpflichtungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen nicht abwendbar sind.

Zur Gebührenprognose erklärt er, dass bei einem Anteil von mehr als 12 % durch Regenwasser abgerechnet werden muss. Zurzeit wird geschätzt, dass der Anteil 16 % beträgt.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass Trink- und Abwasser getrennt abzurechnen sind.

Er stellt fest, dass durch Einnahmen des Verkaufs des Wasserbetriebes die Investitionen von 1998 bis 2002 hätten gedeckt werden können.

 

Herr Schenke erklärt, dass die Anteile an den Gebühren aufgeschlüsselt und nachgereicht werden.

 

Frau Geywitz fragt, in welcher Höhe die einzuführende Grundgebühr im Abwasserbereich sein sollte.

 

Herr Schenke macht deutlich, dass es zwischen der Stadt und dem Wasserbetrieb einen Vertrag gibt, in dem auch Investitionen enthalten sind.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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