22.08.2013 - 6.1 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Frau Dr. Schröter schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gibt es keinen Widerspruch.

 

Herr Dr. Przybilski macht darauf aufmerksam, dass die Anlage 3 der Beschlussvorlage nicht ausgereicht wurde. Er bittet darum, dass die Anlage nachgereicht wird.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt vor.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag von € -7.229.388,65 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 2.250.190,00 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € -2.394.964,52 aus.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 erforderlichen Mittelentsperrungen in den Aufwendungen und Auszahlungen zur Gewährleistung der Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (Anlage 5)

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.

 

Reduzieren

Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage