22.05.2002 - 2.1 Schließung der Wilhelm-Busch-Grundschule/ Sanie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Dr. Steinicke begrüßt die zahlreichen Gäste.

Frau Fischer verweist darauf, dass sie die Vorlage in der SVV eingebracht hat. Sie hat an der Sitzung des Kreisschulbeirates und der Gesamtelternversammlung teilgenommen und möchte heute auf Fragen antworten.

Dr. Steinicke fragt, was sich seit Januar als die SVV die Schließung der Wilhelm-Busch-Schule ablehnte, an den Rahmenbedingungen geändert hat.

Frau Fischer erinnert daran, dass es mit der Beschlussvorlage im Januar einen Ergänzungsantrag der SPD gab, wonach der Standort für die Musikschule geprüft werden sollte.

Herr Ofcsarik ergänzt, dass es bei der Entwicklung der Schülerzahlen keine Veränderung gibt. Erwartet werden muss, dass die Zahl der tatsächlichen Einschüler von der Zahl laut Ausdruck des Bürgerservice abweicht, da Eltern Anträge an andere Schulen stellen.

Herr Petzold ist befremdet darüber, dass die Verwaltung eine Vorlage vorlegt und so tut, als hätte es die Abstimmung am 23.01.02 nicht gegeben. Er stellt Fragen an die Verwaltung und die beiden Schulleiter.

Herr Bretz führt aus, dass seine Fraktion im Januar die Schulschließung abgelehnt hat. Durch die neue Vorlage ist eine konzeptionelle Unsicherheit für Schüler, Lehrer und Eltern entstanden. Wenn die Schule jetzt geschlossen wird ist die Glaubwürdigkeit der SVV in Frage gestellt. Seine Fraktion wird der Schließung nicht zustimmen.

Frau Fischer  verweist darauf, dass der Ausschuss für Bildung und Sport der Schulschließung mehrheitlich zugestimmt hat. Es ist Anliegen der Verwaltung, entsprechend der Möglichkeiten gute Lernbedingungen für die Schüler an diesem Schulstandort zu gewährleisten.

Frau Gülzow erinnert an die Haushaltsprobleme der Stadt. Die Gremien müssen gehört werden, die Voten fließen in die Abwägung ein, wobei nicht jedes Votum umgesetzt wird. Zur Sache wurde ausführlich diskutiert. Es wird in den Diskussionen immer wieder der Eindruck erweckt, dass es nicht möglich ist, beide Schulen zusammenzulegen. Sie erläutert § 104 BbgSchulG, wonach Zusammenlegung und Teilung von Schulen als Errichtung zu werten ist. Das MBJS wird eine Zusammenlegung nur genehmigen, wenn eine qualitativ neue Schule entsteht, das ist nicht der Fall bei zwei Schulen gleicher Ausrichtung. Dies würde das MBJS abschlägig bescheiden. Herr Hugler stellt u. a die Frage nach der Würdigung der pädagogischen Konzepte beider Schulen.

Frau Fischer antwortet, dass es darum geht aus beiden Konzeptionen alles Erhaltenswerte zu erhalten. In Bezug auf die Klassenfrequenzen werden die Klassenstärken bei einer Zusammenführung der Schulen zwischen 17 und 25 Schülern liegen. Es stehen ausreichend Unterrichtsräume und 2 Schulhöfe zur Verfügung. Die Verwaltung sieht eine große Chance, diesen Standort in den nächsten 3 Jahren zu entwickeln.

Frau Böhmke, Elternsprecherin der Grundschule 36 und niedergelassene Psychologin, macht in Ihrem Redebeitrag  auf die existenziellen Bedürfnisse der Kinder aufmerksam. Die Schulschließung ist ein Ausdruck von Widersprüchlichkeit und Konflikt geladen. Um das jetzige familiäre Klima für die Kinder zu erhalten sind Räume notwendig. Ab 2007 werden sich die Kinder mit zu wenig Raum zufrieden geben müssen.  Die Musikschule könne doch im Orion untergebracht werden.

Herr Schneider, Schulleiter der Grundschule Am Pappelhain (45), erläutert die Effektivität der 3-Zügigkeit für einen Schulstandort.  Wenn man die Schülerzahlen der nächsten Jahre sieht, wird für den Stern eine 3- bis 4-Zügigkeit erreicht. Damit sich eine Schule gut profilieren kann, benötigt sie Schüler und eine entsprechende Anzahl Lehrer. Er spricht die Profilierung seiner Schule an, die im Sport, in ökologischen Projekten und in gemeinsamen europäischen Projekten innerhalb des Comenius-Programms erfolgt. In seiner Schule wird Integrationsunterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von Sprachauffälligkeit angeboten. Das setzt voraus, dass die 1. Klasse 2-zügig errichtet werden muss. Bei Erhalt von zwei Schulen müssten sich beide Schulen die einzuschulenden Kinder teilen, bis ggf. zu einer 1-Zügigkeit. Er bittet darüber nachzudenken wie zwei Schulen konzeptionell entwickelt werden sollen, ohne dass  eine Schule verliert.

Herr Burkhart, Schulleiter der Wilhelm-Busch-Schule (36), stellt die Profilierung seiner Schule vor. Diese liegt im Sport. Seine Schule bietet die Förderung lernbehinderter Kinder an. Er bittet zu überlegen, ob man in Potsdam im Wohngebiet Stern die größte Grundschule oder zwei kleine Grundschulen möchte. Der Idealfall ist eine 3-Zügigkeit, aber wir haben schon 4 Jahre das Schülertal. Es ist auch möglich mal eine Klasse zu unterrichten.

Herr Ofcsarik geht auf die Raumproblematik ein. Zur Zeit hat die Schule 36 einen Raumbedarf für ein halbes Schulgebäude. Die Schule hat 25 Räume über 50 m² und 7 Räume mit 35 m², das entspricht einem Raumfaktor von 1 zu 3. Es ist davon auszugehen, dass die Schule bei Zusammenlegung erst im  Jahr  2012   4-zügig sein wird. Die Schule hätte dann 34 Räume größer als 50 m², 7 Räume mit 35 m² und viele kleine Räume. Es gibt kein Raumproblem.

Frau Benirschke verweist darauf, dass die Eltern befürchten, dass der Raum für die Kinder immer kleiner wird und  das Geld aus dem Verkauf der Musikschule den Kindern nicht zugute kommt. Für die Differenzierung in Klasse 5 und 6 werden zusätzliche Räume gebraucht.

Frau Fischer erläutert, dass der Standort der Musikschule am Johann Strauß Platz sanierungsbedürftig ist. 50 Prozent des Verkaufserlöses kann reinvestiert werden und würde den Kindern zugute kommen.

Dr. Jeschke verweist darauf, dass andere Schulen in der Stadt nicht so günstige Bedingungen haben. Es besteht die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, um für eine Schule am Stern gute Bedingungen zu haben.

Nach Herrn Bretz zeige die Diskussion, dass ein Scherbenhaufen  angerichtet wurde. Man kann den Beschluss von Januar nicht kippen.

Prof. Dr. Mitzner erklärt, er habe der Vorlage im Januar zugestimmt, weil er es für einen vernünftigen Beitrag hält, um die Haushaltsmisere abzumindern. Er sieht in der vorliegenden Vorlage keine Schwierigkeiten.

Frau Otto meint, die Diskussion drehe sich im Kreis. Es werden viele negativen Seiten herausgekehrt. Sie fragt, warum man permanent von Schließung rede. Warum sage man nicht, es kommt zur Zusammenlegung zum Wohle der Kinder um das Konzept, wie von Herrn Schneider dargelegt, zu gewährleisten.

Frau Gülzow warnt vor einer Zusammenlegung. Mit dem vorhandenen Raumeinsatz ist der Schulstandort ausreichend gut versorgt. Man sollte doch die Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Schulen wahren.

Frau Rosin verweist darauf, dass  eine große Grundschule durchaus positiv auf das Lernverhalten wirken kann. Zu beachten ist, je kleiner die Grundschule, desto kleiner ist das Budget an finanziellen Mitteln und an Zuweisung von Lehrerstellen. Es gäbe 21 Klassen, wenn beide Grundschulen zusammenziehen. Die jetzigen Klassen bleiben erhalten und werden mit ihren Klassenlehrern weitergeführt, wobei ein Frequenzrichtwert von 15 Schülern nicht unterschritten werden darf. Bei Erhalt der Schule 36  müsste eine Lehrerplanung für 6 Klassen mit 118 Schülern erfolgen. Das hat die Kürzung von Leitungs- und Verwaltungsstunden und den Lehrereinsatz von B-Lehrern zur Folge.

Herr Petzold bringt im Namen der PDS folgenden Änderungsantrag zur DS 02/SVV/0320 ein:

 

der Punkt 1. wird wie folgt neu gefasst:

1. Die beiden Grundschulen Wilhelm-Busch-Grundschule (36) und Grundschule Am Pappelhain (45) werden zum Schuljahresende 2002/03 aufgelöst. Am gegenwärtigen Doppelstandort wird eine neue Grundschule 36/45 errichtet, in die beide Grundschulen integriert werden. Der Integrationsprozess ist vom Beginn des Schuljahres 2002/03 an durch das Schulverwaltungsamt zu gestalten und zu moderieren. Es erfolgt eine Neuausschreibung der Schulleiterstellen. Die zum Zeitpunkt der Neuerrichtung vorhandenen Klassen beider Schulen  werden fortgeführt. Bei der Neubildung von Klassen der künftigen gemeinsamen Grundschule 36/45 ist eine Klassengröße von 24 Schülerinnen und Schülern nicht zu überschreiten.

 

Frau Fischer verweist auf ein Gespräch mit Herrn Dr. Budde vom MBJS. Das Schulgesetz sieht den Fall einer Zusammenlegung von Schulen gleicher Schulform nicht vor. Wird der Änderungsantrag so beschlossen, würde das MBJS nicht zustimmen. Dadurch würde für die Schulen eine noch kompliziertere Situation entstehen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich für die Abstimmung des Antrages und der Vorlage aus.

Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag die DS 02/SVV/0320 punktweise abzustimmen. Dem wird nicht widersprochen. Es schließt sich die Abstimmung an.

 

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Beschlusstext:

 

PDS-Änderungsantrag zu DS 02/SVV/0320

Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 02/SVV/0320 der PDS-Fraktion nicht zu.

 

 DS 02/SVV/0320

1. Die Wilhelm-Busch-Grundschule (36) wird zum Schuljahresende 2001/02 geschlossen. Die verbleibenden Klassen werden an der Grundschule Am Pappelhain (45) aufgenommen.

 

Im Rahmen des Budgets des Fachbereiches Schule und Sport sind mit Priorität in den jährlichen Haushaltplänen folgende Baumaßnahmen einzuordnen:

 

1.1 Im Zeitraum 2003/04 erfolgt die Sanierung des Leibniz-Gymnasiums (41).

 

1.2 Im Zeitraum 2004/05 erfolgt die Sanierung des Grundschulgebäudes. Dabei wird der Gebäudeteil für die Bedingungen der Zweigstelle Musikschule hergerichtet.

 

1.3 Für Gymnasium, Grundschule und Musikschule wird 2005/06 eine Aula errichtet.

 

2. Nach der Sanierung des Grundschulgebäudes bezieht die Zweigstelle der Musikschule diesen Standort.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu PDS-Änderungsantrag zu DS 02/SVV/0320

Zustimmung:   2

Ablehnung:      4

Enthaltung:      1                                  

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Zu DS 02/SVV/0320

Zu Punkt 1

Zustimmung:   3

Ablehnung:      4

Enthaltung:      0 

Punkt 1 der DS 02/SVV/0320 wird abgelehnt.

 

Zu Punkt 1.1

Zustimmung:   6

Ablehnung:      0

Enthaltung:      1 

Punkt 1.1 der DS 02/SVV/0320 wird zugestimmt.

 

Zu Punkt 1.2

Zustimmung:   1

Ablehnung:      1

Enthaltung:      5                                  

Punkt 1.2 der DS 02/SVV/0320 abgelehnt.

 

Zu Punkt 1.3

Zustimmung:   2

Ablehnung:      0

Enthaltung:      5                                 

Punkt 1.3 der DS 02/SVV/0320 wird zugestimmt. 

 

Zu Punkt 2

Zustimmung:   2

Ablehnung:      4

Enthaltung:      1                                

Punkt 2 der DS 02/SVV/0320 wird abgelehnt.