14.08.2013 - 3.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ProPots...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister informiert, dass die in der letzten Sitzung des Hauptausschusses mehrheitlich beschlossene Änderung zum § 8 Abs. 1 c) Gesellschaftsvertragsentwurf mit dem Innenministerium besprochen wurde. Der Hauptausschuss hatte die Regelung dahingehend geändert, dass die drei von Fachverbänden vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder nicht von der Gesellschafterversammlung bestellt, sondern von der Stadtverordnetenversammlung entsendet werden.

Das Ministerium weist nun darauf hin, dass diese Änderung zur Besetzung des Aufsichtsrates entgegen der mit dem Ministerium abgestimmten vorherigen Regelung kommunalrechtlich unzulässig ist, da von der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar entsandte Aufsichtsratsmitglieder „Vertreter der Gemeinde“ im Sinne § 97 BbgKVerf sind und diese nur nach dem Fraktionsvorschlagsverfahren bestimmt werden können.

Es gebe nun zwei Möglichkeiten:

 

Entweder werde die Zahl der nach § 8 Abs. 1 a) Gesellschaftsvertragsentwurf von der Stadtverordnetenversammlung entsandten Aufsichtsratsmitglieder erweitert,  wobei die Sachverständigen über die Fraktionen vorgeschlagen werden, oder die seinerzeit mit dem Ministerium abgestimmte Reglung wird wieder im Entwurf aufgenommen und vor Bestellung der drei von Fachverbänden vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung wird der Hauptausschuss hierüber unterrichtet. Dies könne zwar nicht in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, aber in den entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Beide Varianten seien im Einklang mit § 97 der BbgKverf.

 

Im Ergebnis der Diskussion schlägt Herr Dr. Scharfenberg vor, diese Varianten  noch einmal mitzunehmen und in den Fraktionen zu beraten sowie im Hauptausschuss erneut zu besprechen.

Der Oberbürgermeister sagt eine nochmalige Rücksprache mit dem Innenministerium und die Unterbreitung eines konkreten Vorschlags zu.

 

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch, so dass die DS zurückgestellt wird.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=84962&selfaction=print