22.05.2002 - 2.5 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV

Beschluss:
abgelehnt
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Dr. Steinicke verliest den Antrag. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat den Vorschlag eingebracht, dass Anträge von Ausschüssen verboten sind. Die vorliegende DS 02/SVV/0355 lässt das Antragsrecht für Ausschüsse zu. Er befürwortet den vorliegenden Antrag.

Dr. Jeschke meint es solle dabei bleiben Empfehlungen an die Fraktionen zu geben. Er sieht ein Probleme darin die Fraktionen von Anträgen des Ausschusses zu überzeugen.

Herr Hugler plädiert für den Antrag.

Frau Drohla findet den Antrag im Sinne von demokratischer Mitbestimmung richtig.

 

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Beschlusstext:

 

§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            3

Ablehnung:            3

Enthaltung:            0

Der Antrag findet keine Mehrheit.