23.05.2002 - 6 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Nach kurzer Einbringung des Antrages durch Herrn Wendt wird der Antrag wie folgt abgestimmt:

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Beschlusstext:

 

§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .3

Ablehnung:            .2

Enthaltung:            .2