11.09.2013 - 3.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ProPots...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf die vom Ministerium des Innern mit Schreiben vom 28. August 2013 vorliegende Klarstellung, die allen Hauptausschussmitgliedern vorliegt. Im Ergebnis werde festgestellt, dass die vom Hauptausschuss am 19.06.2013 mehrheitlich vorgeschlagene Änderung im § 8 Buchstabe

 

c): 3 Mitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung Gesellschafterversammlung auf Vorschlag von Fachverbänden entsandt bestellt

 

rechtswidrig sei, so dass er vorschlage, diese Änderung wieder aufzuheben. Gleichzeitig verpflichte er sich, keinen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, ohne dass die Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit hatte, zu intervenieren.

 

Herr Dr. Scharfenberg macht darauf aufmerksam, dass es auch andere Stellungnahmen gegeben und sich im laufenden Verfahren dieser Stand entwickelt habe. Nirgendwo werde jedoch festgestellt, dass nicht alle anderen Vertreter durch die Stadtverordnetenversammlung bestellt werdennnen. Deshalb schlage er vor, den

 

§ 8 Abs. 1 Buchstabe b) acht elf Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung …

 

zu ändern und den Buchstaben c) zu streichen.

 

Die Aufhebung der Änderung vom 19.06.2013 wird mit 9 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen angenommen.

 

Die von Herrn Dr. Scharfenberg vorgeschlagene Änderung wird mit 7 Ja-Stimmen, bei 6 Nein-Stimmen angenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der ProPotsdam GmbH gemäß Anlage, einschl. der Änderung im § 8 Abs. 1 Buchstabe b) acht elf Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung … und der Streichung des Buchstaben c).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

6

 

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Anlagen zur Vorlage