11.06.2013 - 7.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Latacz-Blume (FB Soziales, Gesundheit du Umwelt) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Sie weist darauf hin, dass es derzeit keinen Bewohner gibt, der eine Gebühr zahlen muss.

 

Frau Müller-Preinesberger ergänzt, dass die Asylbewerber die gleichen Leistungen erhalten wie Leistungsempfänger nach dem SGB II. Die Gebühr ist eine Nutzungsgebühr und analog einer Mietzahlung zu sehen, da der Wohnraum erhalten bleibt, auch wenn dieser eine Zeit lang nicht genutzt wird.

 

Frau Latacz-Blume erklärt auf Nachfrage bezüglich der je nach Nutzungsdauer unterschiedlichen Gebühren, dass bei einem kurzen Aufenthalt von einem Jahr der Aufwand z.B. bei Renovierungsarbeiten relativ gering ist. Bei längerem Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft ist der Aufwand der Wiederherrichtung der Wohnung entsprechend höher.

 

Da es keine weiteren Nachfragen gibt, bittet Frau Schulze um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Übergangseinrichtung "Wohnheim am Nuthetal" zur vorläufigen Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und sonstigen Zugewanderten der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage