24.09.2013 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 137 "Heinrich-Mann-Allee", Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 137 “Heinrich-Mann-Allee“ ist als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

  1. Die erforderliche Prioritätenfestlegung zu diesem Planverfahren soll erst im weiteren Verfahren erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage