17.10.2013 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 1 "Freizeit- und Sporthotel P...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) informiert anhand des Planes, dass der vom Vorhabenträger beantragte Solarpark südwestlich der Ortslage von Uetz, im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Freizeit- und Sporthotel Potsdam-Land“ liegt. Dieser Bebauungsplan, der auf einer Fläche von insgesamt ca. 280 ha einen Freizeit- und Erholungspark festsetzt, ist bereits im Jahr 1994 in Kraft gesetzt worden, realisiert wurde bislang jedoch lediglich der Reiterhof.

Der Vorhabenträger hat nun einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Darin hat er das Angebot unterbreitet, für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren auf einer Fläche von ca. 54 ha, die unmittelbar westlich der Autobahn A 10 liegen, eine Flächensolaranlage zu errichten.

Die genaue Lage des Gebiets zeigt Frau Holtkamp anhand des Planes. Die beantragte Nutzung erstreckt sich auf die im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete für einen Seegolfplatz, Polo, Tennishallen und Veranstaltungshallen. Gegenwärtig handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Fläche hat im Mittel einem Abstand von ca. 180 m von den rückwärtigen Wohngebäuden in Uetz.

Diese Planung wird von der Verwaltung unter dem Aspekt des Klimaschutzes regenerative Energien ausdrücklich befürwortet.

Als wichtiges Instrument dient der Umweltbericht zur Verträglichkeit des Landschaftsbildes und auch gegenüber den Siedlungsstrukturen.

Das Vorhaben ist im Ortsbeirat Uetz-Paaren vorgestellt worden und wurde dort an diesem Standort abgelehnt. In der Diskussion wurde vorgeschlagen andere Flächen zu verwenden, die sich nicht in der Nähe zur Siedlungsstruktur befinden.

Frau Holtkamp teilt mit, dass der Antrag des Vorhabenträgers sich jedoch nur auf die in der Vorlage dargestellte Fläche bezieht. Änderungsanträge, die auf eine verbesserte Verträglichkeit des Projektes gerichtet wären, wurden im OBR nicht gestellt.

 

Herr Becker informiert in seiner Funktion als Ortsvorsteher von Uetz-Paaren, dass der OBR rechtzeitig informiert worden ist. Man habe sich die Fläche angesehen und eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt. An dieser ist eine rege Teilnahme erfolgt. Die Einwohner von Uetz haben sich nicht gegen Solar- oder erneuerbare Energie grundsätzlich ausgesprochen, wohl aber an diesem Standort. Ebenso wurden Fragen gestellt, weshalb nicht weitere Flächen, z.B. im Friedrichspark genutzt werden könnten.

Herr Becker fasst den Wunsch der Uetzener Einwohner zusammen, dass dieser Standort nicht gewollt ist und auch nicht in abgespeckter Form. Der Dorfcharakter solle entsprechend seiner Historie erhalten bleiben.

 

 

Herr Walter erkundigt sich nach der Anschlussleitung. Wie großre diese und wo erfolge die Einspeisung.

 

 

Frau Holtkamp antwortet, dass ihr dazu keine Erkenntnisse vorliegen.

 

 

Herr Heuer fragt nach, ob der Antragsteller aus den bisherigen Festsetzungen des B-Planes einen Anspruch herleiten könne.

 

 

Herr Goetzmann verneint dieses. Bezogen auf die Äerungen von Herrn Becker zum Erhalt der Historie sollte vielmehr die Frage gestellt werden, ob das seit 1994 vorhandene Baurecht aufgehoben werden sollte. Dies wäre die Alternative, wenn der Ort Uetz grundtzlich keine grobe Bebauung wünscht.

 

 

Herr Menzel spricht sich grundsätzlich für den Gewinn von regenerativen Energien, wie Solaranlagen/Photovoltaik aus. Er stellt die Frage, wie viel Einwohner der Ort Uetz habe und wie viele Einwohner dagegen bzw. dafür sind.

 

 

Herr Kirsch stellt dar, dass ein Solarpark (sh. Friedrichspark) eine Beeinträchtigung sei. Es gebe Flächen, die optisch weniger belastet wären.

 

 

Herr Jäkel äert sich positiv zur erfolgten Beteiligung des Ortsbeirates und regt an den Vorhabenträger zu befragen, ob ggf. andere Flächen genutzt werden könnten. Die Vorlage in der jetzigen Form lehnt er ab.

 

 

Herr Becker informiert auf Nachfrage von Herrn Heuer, dass eine Kontaktaufnahme dazu mit dem Vorhabenträger bisher nicht zustande gekommen ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1 "Freizeit- und Sporthotel Potsdam-Land" (OT Uetz-Paaren), Teilbereich Solarpark Uetz ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlagen 1 und 2).

 

  1. Eine Entscheidung über die Priorität für dieses Bauleitplanverfahren entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll erst im weiteren Aufstellungsverfahren getroffen werden.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

2

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage