19.09.2013 - 7.1 Zusammenführung von Kulturland Brandenburg e.V....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Seemann stellt die eingebrachte Vorlage vor. Sie informiert darüber, dass es sich hierbei um eine Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes der HBPG handelt und sich die Anteile der LHP von 33 % auf 25,02 % reduzieren. Die LHP stellt 2 Personalgestellungen und eine jährlich bare Zuwendung zur Verfügung.

 

Herr Dr. Riecken, Referatsleiter Referat 31 Grundsatzangelegenheiten der Kultur im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, erläutert die Intention der beabsichtigten Zusammenführung. Durch die Fusion soll die bis dato jährliche Projektförderung für den KLB e.V. in eine institutionelle Förderung umgewandelt werden. Das bedeutet mehr Planungssicherheit und sicherere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter. Auch werden die beiden halben Stellen des HBPG auf volle Stellen aufgestockt. Im Fokus der Gesellschaft steht unter anderem das Marketing. Insbesondere auch die historische Mitte soll gestärkt werden.

Herr Dr. Riecken stellt den neuen Namen der Gesellschaft vor: Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH“, der in Abstimmung mit den Geschäftsführern vorgeschlagen wurde.

 

Die Kulturausschussmitglieder äern ihre Bedenken bezüglich der Auswirkungen für das Potsdam Museum. Frau Dr. Magdowski erwidert, dass dies unbegründet sei, da die neue Einrichtung ihren Schwerpunkt auf die Landesgeschichte setzt.

 

Auf Nachfragen gibt Frau Dr. Seemann wieder, dass die Zusammenführung keine Veränderung bezüglich der finanziellen Auswirkung auf die Stadt habe. Der städtische Einfluss sei aufgrund des Aufsichtsrates, in den die Stadt 4 von 9 Mitgliedern entsendet/benennt und durch das Anteilsverhältnis 25,02% gesichert. Wenn mehr Einfluss gewünscht werden würde, müsste die Stadt auch dementsprechend mehr Geld investieren. Auf Nachfrage informiert Frau Dr. Seemann, dass die Idee zur Zusammenarbeit mit weiteren kulturellen Einrichtungen in der historischen Mitte seitens der Stadt eingebracht wurde. Es wird Aufgabe der Gesellschaft sein, einrichtungsübergreifende Ausstellungen zu integrieren sowie Synergien hervorzurufen. Bezüglich der Bedenken in Hinblick auf mögliche Entlassungen der Mitarbeiter erwidert Frau Dr. Seemann, dass die städtischen Mitarbeiter der neuen Gesellschaft erhalten bleiben.

 

Auf Nachfrage bezüglich Gleichstellung mit zwei Geschäftsführern, gibt Herr Dr. Riecken wieder, dass grundsätzlich eine gemeinschaftliche Vertretungsregelung getroffen wurde, jeder Protagonist seinen Themengebiet jedoch federführend weiter vertreten wird. Beide Geschäftsführer wurden seit Beginn der Gespräche mit eingebunden und sind bereit die Herausforderung gemeinsam zu bestreiten.

 

Herr Dr. Riecken informiert darüber, dass das Ministerium für Finanzen um eine redaktionelle Überarbeitung des Gesellschaftsvertragsentwurfs, insbesondere in Bezug auf den Gesellschaftszweck gemäß Abgabenordnung, gebeten hat. Dabei sollen die gemeinnützigen Zwecke genau benannt werden. Die überarbeitet Fassung des Gesellschaftsvertrages wird vor Behandlung der Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2013 ausgereicht werden.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der Zusammenführung von Kulturland Brandenburg e.V. und Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH

 

-          übernimmt die Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gGmbH (HBPG) die Aufgaben der Kulturland Brandenburg e.V. (KLB e.V.) und wird mit dem weiteren Gesellschafter Land Brandenburg als gGmbH mit neuem Namen weitergeführt,

 

-          werden die Geschäftsanteile der Landeshauptstadt Potsdam an der neuen Gesellschaft (ehemals HBPG) von 33 % auf 25,02 % reduziert,

 

-          erhält die neue Gesellschaft den als Anlage 2 a beiliegenden Gesellschaftsvertrag, wobei der Gesellschaftszweck der HBPG in § 2 des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 2 b erweitert wird.

 

Im Weiteren wir dem Konzept  gemäß Anlage 1 und der Änderung der Verwaltungsvereinbarung gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

Der Vorlage wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage