17.09.2013 - 5.1 Anhebung Kosten der Unterkunft

Beschluss:
vertagt
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Herr Szilleweit bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau ller-Preinesberger weist darauf hin, dass die derzeit gültigen Kriterien der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft geprüft werden.

Sie macht darauf aufmerksam, dass eine Übergansvariante r einzelne Zielgruppen weder rechtlich noch tatsächlich zu vertreten ist und verweist auf den Gleichheitsgrundsatz.

Des Weiteren macht sie darauf aufmerksam, dass die in der Begründung formulierte Behauptung, dass „Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Familien deshalb aus gutem Grund schon seit längerer Zeit Gewährleistungswohnungen mit Kaltmieten deutlich über 7 €/m² bezahlt werden“ nicht bestätigt werden kann. Haushalte in Gewährleistungswohnungen entrichten auf der Basis der Gebührensatzung für Obdachloseneinrichtungen Gebühren in Höhe von 7,40 € als Bruttowarmmiete.

Die Versorgung von auszugsberechtigten Flüchtlingen mit Wohnraum findet in dem Maße statt, in dem einerseits die entsprechenden Personen Anträge stellen und mitwirken bzw. andererseits entsprechend der Haushaltsgröße Wohnungen zur Verfügung stehen.

 

Frau Latacz-Blume (FB Soziales und Gesundheit) ergänzt, dass das Ergebnis der Überprüfung der Kriterien der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Januar 2014 der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt werden kann.

 

Herr Szilleweit bittet um Zurückstellung der Drucksache, um diese fraktionsintern zu beraten.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über die Zurückstellung des vorliegenden Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                               6    

Ablehnung:                               1

Stimmenthaltung:                2

Somit wird der Antrag zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage