26.09.2013 - 4.2 Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller schlägt vor, zuerst den Elternvertretern das Rederecht einzuräumen und danach die Drucksache durch die Verwaltung einbringen zu lassen.

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Herr Kirst (Vertreter Kita St. Nikolai) bittet, das durch ihn beantragte Rederecht an Herrn Hedwig weitergeben zu dürfen, da Herr Hedwig bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Situation dargestellt hat.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Hedwig (Vertreter Kita St. Nikolai) nimmt Bezug auf seine Ausführungen in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Nach seiner Kenntnis scheint das Trägerproblem zwischenzeitlich geklärt. Es wurde bereits ein Gespräch mit Herrn Hohn (Hoffbauerstiftung) geführt. Inzwischen gab es auch ein weiteres Gespräch mit dem Vermieter. Es konnte ein Mietzins von 9,19 Euro pro m²r eine Laufzeit von 3 Jahren ausgehandelt werden. Die Eltern bitten jetzt um positives Votum von Seiten des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung.

 

Frau Müller-Preinesberger bedankt sich bei den Eltern für das Engagement. Sie macht deutlich, dass eine monatliche Miete in Höhe von 9,19 Euro nicht zu realisieren ist. Die Aushandlung des Mietvertrages liegt nun in der Verantwortung der Hoffbauer-Stiftung. Herr Hohn wird als rechtlicher Vertreter in die Verantwortung eintreten. Dies hat Herr Hohn ihr gegenüber auch zugesagt. Es sollte Herrn Hohn eingeräumt werden, die Gespräche mit dem Vermieter zu führen, da der bestehende Mietvertrag bis 31.05.2014 läuft.

Sie sichert zu, die Einrichtung wieder in den Kita-Bedarfsplan aufzunehmen, wenn ein Mietvertrag zu den entsprechenden Konditionen ausgehandelt ist.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dass in der November-Sitzung des Jugendhilfeausschusses erneut über den aktuellen Stand berichtet wird.

 

Herr Hedwig appelliert an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, erneut mit den Eltern ins Gespräch zu gehen, wenn die Verhandlungen zum Mietvertrag erfolgt sind.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam nicht von einem Vermieter erpressen lassen kann. Es gab in der Einrichtung auch eine Investition von Seiten der LHP, um für  diese Kita eine Betriebserlaubnis zu erlangen.

 

Frau Morgenroth verweist auf den Punkt 5 des Beschlusstextes und schlägt vor, diesen zu streichen, da in der Anlage auf die Herausnahme der Kita aus dem Bedarfsplan verwiesen wird.

 

Herr Bauch (FB Kinder, Jugend und Familie) bringt die Drucksache ein und gibt anhand einer Powerpoint-Präsentation Erläuterungen dazu. Er erklärt die Ermittlung des Platzbedarfs und weist darauf hin, dass nur die belegten Plätze finanziert werden.

Abschließend weist er darauf hin, dass die Kita St. Nikolai bis zum Kita Jahr 2013/14 im Bedarfsplan enthalten ist.

 

Herr Otto nimmt Bezug auf die Einrichtungen, die nicht im Kita-Bedarfsplan enthalten sind und fragt, wie relevant diese sind.

 

Herr Bauch teilt mit, dass derzeit drei Einrichtungen nicht im Bedarfsplan enthalten sind. Hier werden die Personalkosten durch die LHP gezahlt. Weitere Finanzierungen erfolgen nicht.

 

Frau Schulze fragt, wie die Verwaltung zu der Erkenntnis gelangt, dass die Zahl der auswärtigen Kinder, die in Potsdamer Einrichtungen betreut werden, stagniert.

 

Herr Bauch erklärt, dass es sich hier um Erfahrungswerte handelt.

 

Herr Lentz ergänzt, dass die Gemeinden die Kosten für diese Kinder tragenssen.

 

Frau Müller-Preinesberer weist darauf hin, dass in den Umlandgemeinden auch Kitas ausgebaut werden und die Kinder dann bei einem Umzug auch wechseln. Die Verwaltung verlässt sich auf die Erfahrungen des Bereiches Statistik.

Sie macht darauf aufmerksam, dass 650 neue Plätze geschaffen werden.

Bezüglich des Punktes 5 im Beschlusstext macht sie deutlich, dass es nur eine befristete Betriebserlaubnisr die Einrichtung gibt, da der Mietvertrag befristet ist. Ist die Situation geklärt, wird die Einrichtung in den Bedarfsplan aufgenommen.

Die Betriebserlaubnis wird durch Landesjugendamt erteilt. Grundlage dafür ist ein langfristiger Mietvertrag. Dieser muss vom Träger ausgehandelt werden.

 

Frau Hübner fragt, ob dies nicht so deutlich in den Punkt 5 aufgenommen werden kann.

 

Herr Bauch erklärt, dass der Punkt 5 den Handlungsbedarf der Verwaltung verdeutlicht.

 

Frau Müller-Preinesberger schlägt vor, den Punkt 5 herauszunehmen.

 

Herr Küken befürwortet dies.

 

Herr Otto regt an, den Punkt 5 wie folgt zu ergänzen: „…r den Fall, dass zum Mai 2014 kein realisierbarer Mietvertrag zustande kommt.

 

Frau Morgenroth nimmt Bezug auf die Betreuung von 760 auswärtigen Kindern und fragt, ob dies Hortkinder aus Privatschulen sind.

 

Frau Müller-Preinesberger erklärt, dass dies die Gesamtzahl aller auswärtigen Kita- und Hortkinder ist.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über die Streichung des Punktes 5 im Beschlusstext:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            12

Ablehnung:                              0

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2013/2014 sowie Ausblick auf Folgejahre:

1.  Bereitstellung von insgesamt 15.249 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 48 freien Trägern für das Kita- Jahr 2013/14. Enthalten sind 71 Plätze in drei Einrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze im Bedarfsplan erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 115 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe sowie Tagespflege.

2.  Belegung von 320 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG  sichergestellt werden kann.

4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab  01.08.2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

5.  Herausnahme der Kita „St. Nikolai“ (Fr.-Ebert-Str. 78, 14469 Potsdam) in Trägerschaft des Diakonischen  Werkes aus der Kita-Bedarfsplanung mit Wirkung zum 01.08.2014.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage