17.10.2013 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 25-1 "Hegemeisterweg" Abwägun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die bereits erfolgte Einbringung in der vergangenen Ausschusssitzung. Die erbetene Nachreichung von Unterlagen, einschl. eines Luftbildes ist zwischenzeitlich erfolgt.

Hinsichtlich der in der vorigen Sitzung hinterfragten Gebäudehöhe von 11 m informiert Frau Holtkamp, dass sich an diesem Standort bereits historische Bestandsgebäude mit 11 m Höhe befinden, so dass dies gerechtfertigt sei.

 

 

Herr Menzel spricht den Umgang mit Flora und Fauna an, insbesondere ob es erhaltenswerte Bäume gibt?

 

 

Frau Holtkamp zeigt anhand des Planes, dass 1 Baum im Straßenraum als erhaltenswert befunden worden ist. Dieser ist im B-Plan festgesetzt worden. Artenschutzrechtliche Belange sind nicht festgestellt worden.

 

 

Herr Jäkel stellt für sich fest, dass er das Maß der baulichen Verdichtung für zu hoch empfindet und er der Vorlage nicht zustimmen wird

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 25-1 "Hegemeisterweg“ entschieden (gemäß Anlagen 1A, 1B, 1C).

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 25-1 "Hegemeisterweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage