05.06.2002 - 5.2 Verkauf des Kunstspeichers

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Antragstellerin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine modifizierte Fassung des Beschlusstextes vorgelegt, die den Wortlaut hat:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Klärung über die Zukunft des Gebäudes vom ehemaligen Kunstspeicher in der Zeppelinstraße herbeizuführen. Dazu ist mit dem Land darüber zu verhandeln, unter welchen Bedingungen das Gebäude einer Wiederverwendung zugeführt werden kann. Dabei ist  zu berücksichtigen, dass keine finanziellen Lasten für die Stadt daraus entstehen. Sollten finanzielle Mittel frei werden, sind diese für investive Maßnahmen im Bereich der Bildenden Kunst in Potsdam einzusetzen. Eine eventuelle neue Nutzung des Gebäudes in der Zeppelinstraße soll auch unter dem Aspekt der Stadtentwicklung geprüft werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Oktober über die Ergebnisse in den Ausschüssen Kultur, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Finanzen und Liegenschaften Bericht zu erstatten.

 

Dieser Fassung haben die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Kultur zugestimmt.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat dieser Fassung – jedoch ohne den 4. Satz: „Sollten finanzielle Mittel frei werden, sind diese für investive Maßnahmen im Bereich der Bildenden Kunst in Potsdam einzusetzen." -  zugestimmt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, beantragt:

 

Im 4. Satz ist nach der Wortgruppe "sind diese" einzufügen:   „unter Ausschöpfung der haushalterischen Möglichkeiten"  ...

 

Diese Ergänzung wird durch die Stadtverordnete Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernommen.

 

Abstimmung:

Die Ergänzung des 4. Satzes des Beschlusstextes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Klärung über die Zukunft des Gebäudes vom ehemaligen Kunstspeicher in der Zeppelinstraße herbeizuführen. Dazu ist mit dem Land darüber zu verhandeln, unter welchen Bedingungen das Gebäude einer Wiederverwendung zugeführt werden kann. Dabei ist  zu berücksichtigen, dass keine finanziellen Lasten für die Stadt daraus entstehen.

 

Sollten finanzielle Mittel frei werden, sind diese unter Ausschöpfung der haushalterischen Möglichkeiten  für investive Maßnahmen im Bereich der Bildenden Kunst in Potsdam einzusetzen.

 

Eine eventuelle neue Nutzung des Gebäudes in der Zeppelinstraße soll auch unter dem Aspekt der Stadtentwicklung geprüft werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Oktober über die Ergebnisse in den Ausschüssen Kultur, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Finanzen und Liegenschaften Bericht zu erstatten.        

                                               

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.