22.10.2013 - 6.1 Anhebung Kosten der Unterkunft

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Bauer bringt die neue Fassung des Antrags ein und begründet diese.

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) macht darauf aufmerksam, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werden muss und deshalb keine bestimmten Bedarfsgruppen bevorzugt werden dürfen. Dies ist rechtlich nicht zu vertreten.

Derzeit erfolgt eine Überprüfung der Kosten der Unterkunft. Das  Prüfergebnis soll  der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2014 vorgestellt werden.

 

Herr Dr. Bauer bittet um Abstimmung des Antrages in der neuen Fassung und ändert die Frist für die Vorlage des Prüfergebnisses auf den 29. Januar 2014.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden, generell angepasst werden müssen.

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten zum 29. Januar 2014 vorzulegen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Sicherung der integrationspolitischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt für den Personenkreis der von Obdachlosigkeit bedrohten Jugendlichen und Familien, sowie für besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge (z.B. Opfer von Folter und Gewalt, schwangere und alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, Minderjährige, alte und behinderte Menschen) ab sofort und bis auf Weiteres Kosten der Unterkunft von bis zu 7 € kalt/qm zu übernehmen.

Die Kosten, die für die Errichtung von Wohncontainern geplant waren, sollen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kosten der Unterkunft für alle Bevölkerungsgruppen verwendet oder für den Bau preiswerter Wohnungen verwendet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage