23.10.2013 - 4.5 Anhebung Kosten der Unterkunft

Beschluss:
abgelehnt
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Den Ausschussmitgliedern liegt eine Neufassung des Antrages, Einreicher: Fraktion Die Andere, vor.

 

Herr Jekel, Bereichsleiter Wohnen, informiert, dass der Ausschuss für Gesundheit und Soziales den Antrag  am 22. Oktober 2013 aus fachlicher Sicht mit 6/1 abgelehnt hat und erläutert kurz die Hintergründe.

 

Fragen werden hinsichtlich der Angemessenheitsentscheidung durch die Stadt sowie zur Einzelfallprüfung gestellt und durch Herrn Jekel beantwortet.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt die neue Fassung des Antrages 13/SVV/0433 zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Kostensätze, die als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden, generell angepasst werden müssen.

 

Das Prüfergebnis ist den Stadtverordneten im November 2013 vorzulegen.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, zur Sicherung der integrationspolitischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt für den Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge (z.B. Opfer von Folter und Gewalt, schwangere und alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern, Minderjährige, alte und behinderte Menschen) ab sofort und bis auf Weiteres Kosten der Unterkunft von bis zu 7 € kalt/qm zu übernehmen.

 

Die Kosten, die für die Errichtung von Wohncontainern geplant waren, sollen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kosten der Unterkunft für alle Bevölkerungsgruppen verwendet oder r den Bau preiswerter Wohnungen verwendet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage