05.06.2002 - 4.7 Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der geänderte Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan lag  allen Stadtverordneten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung -  unterschrieben vom Oberbürgermeister und vom Investor - vor.

 

Die Änderungen im § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Sätze 3 und 4 sowie § 3 Abs. 5 Satz 1 wurden den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz in ihren Beratungen zur Kenntnis gegeben.

Diese werden durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz noch einmal erläutert.

 

Die Ausschüsse Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz haben der o. g. DS zugestimmt.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorhaben- und Erschließungsplan  Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee" entsprechend Anlage 1, 1a und 1b sowie entsprechend Anlage 2 zu der Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans entschieden. 

 

2.  

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee" wird einschließlich der Vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 7 BauGBMaßnG beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3). 

 

3.  

Dem Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/ Kastanienallee" wird zugestimmt (s. Anlage 4).  

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.