19.11.2013 - 4.1 Tempo 30 in schadstoffbelasteten Stadtgebieten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschussvorsitzende teilt nach Recherche im Ratsinformationssystem mit, dass der KOUL-Ausschuss zu diesem Antrag bereits im Jahr 2012 eine Beschlussempfehlung gegeben hat. Über das Prüfergebnis sollte im Zuge der Behandlung des StEK-Verkehr unterrichtet werden.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen.

 

Außerdem sollen die erforderlichen Maßnahmen und die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen geprüft werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage