26.11.2013 - 6.6 Neufassung der Satzung über die Erstattung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Gessner erläutert, dass mit der Neufassung der Satzung die Anpassung des Eigenanteils der Eltern an den Schülerfahrtkosten, die auf Sozialleistungen angewiesen sind erfolge. Künftig haben die Eltern, egal ob sie den Zuschuss zu den Schülerfahrtkosten über das Bildungs- und Teilhabepaket oder über die vorliegende Satzung erhalten, den gleichen Eigenanteil an den Schülerfahrtkosten zu tragen. Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neu gefassten Satzung bewilligten Anträge auf Schülerfahrtkostenerstattung werden einen Bestandsschutz bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes haben. Die zur Zeit vorliegenden Bestandsbescheide werden bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ausgelaufen sein. Somit wird sich der Aufwand für die Schülerfahrtkostenerstattung innerhalb von 5 Haushaltsjahren um insgesamt ca. 33.000 € reduzieren. Weitere Anpassungen wurden hinsichtlich der privaten Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, der Fahrtkostenerstattung zu nächsterreichbaren Schulen im Land Berlin vorgenommen.

 

Herr Dünn bittet um Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Neufassung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage