04.12.2013 - 6.9 Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Datum:
- Mi., 04.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Den Stadtverordneten wurde (am 28.11.2013) entsprechend einer Forderung aus dem Jugendhilfeausschuss eine Information zu einer möglichen zusätzlichen Belastung des Haushaltes ausgereicht.
Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit folgender Ergänzung des Beschlusstextes zugestimmt:
Die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.000 Euro (Brutto) ist mit Wirkung zum 01.01.2015 aufzuheben.
Bei der Überarbeitung der Elternbeitragsordnung ist die Berechnungsgrundlage unter folgenden Aspekten zu prüfen:
Das tatsächlich verfügbare Einkommen (Netto) und die Zahl der tatsächlich im Haushalt lebenden Personen.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Dr. Wegewitz beantragt namens der Fraktion SPD:
Der Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses ist nachstehend zu ändern in:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten der Erweiterung der Elternbeitragstabellen im oberen Einkommensbereich für eine zukünftige Satzung bestehen. Die zusätzlichen Einnahmen sind zu prognostizieren. Das Prüfergebnis ist im September 2014 vorzulegen.
Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Frau Müller-Preinesberger gibt zu Protokoll, dass die Verwaltung entsprechend den beantragten Ergänzungsanträgen die gesamte Elternbeitragsordnung einschließlich der Differenzierungen in den Einkommensgruppierungen juristisch prüfen und anpassen werde; die Stadtverordnetenversammlung werde darüber informiert.
Im Ergebnis der Diskussion erhebt sich kein Widerspruch, die o. g. Ergänzungsanträge als „beschlussbegleitende Prüfaufträge“ abzustimmen.
Abstimmung:
Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD wird als beschlussbegleitender Prüfauftrag zur DS 13/SVV/0664
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Abstimmung:
Der Ergänzungsantrag des Jugendhilfeausschusses wird als beschlussbegleitender Prüfauftrag zur DS 13/SVV/0664
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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