04.12.2013 - 7.6 Weiterführung des Gestaltungsrates

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Vorlage zur Kenntnis genommen, da eine Beratung bereits im Juni 2013 mit folgendem Ergebnis erfolgt ist:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Weiterführung des Gestaltungsrates (Geschäftsordnung) und der Neubesetzung der Sitze sicherzustellen zu prüfen, ob dass der Gestaltungsrat

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Der Hauptausschuss hat die Vorlage abgelehnt.

 

Von der Antragstellerin wird der Termin in der letzten Zeile des Beschlusstextes auf „rz 2014“ geändert.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Weiterführung des Gestaltungsrates und der Neubesetzung der Sitze sicherzustellen, dass der Gestaltungsrat

 

1.               neuere Entwicklungen in der Architektur in seiner beratenden Tätigkeit stärker berücksichtigt

2.               in seinen Empfehlungen das Ziel der sozialen Durchmischung und Vielfalt der Bevölkerung berücksichtigt (Alter und Lebensphasen der Bewohner/innen, sozio-ökonomischer Status und  Lebensformen)

3.               in seinen Empfehlungen die folgenden öffentlichen Belange in der Beratung mit berücksichtigt:

-               Ausbau der sozialen, wirtschaftlichen, und kulturellen Infrastruktur (z.B. Ladenflächen, Gaststätten, Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen, Bandproberäume, Atelierflächen, etc.)

-               Verträglichkeit mit sich verändernden Anforderungen für Verkehr (insb. mehr Stellplätze für Fahrräder).

Die Aufgabenstellung und Geschäftsordnung des Gestaltungsrates sollen entsprechend überarbeitet werden und sind den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

In Zusammenhang mit den Punkten 2. und 3. ist weiterhin zu prüfen, inwiefern die fachliche Besetzung des Gremiums verändert bzw. erweitert werden muss.

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis rz 2014 Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.