05.06.2002 - 6.13 Städtische Gesellschaft für Arbeit, Beratung un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Stadtverordneten wurde die „Erklärung der Arbeitsgruppe ‚GABI' des Sozialausschusses zum Abschlussbericht“ schriftlich ausgereicht, der durch die Stadtverordnete Blume, Fraktion SPD, als Mitglied dieser Arbeitstruppe mündlich untersetzt wird.

 

Die Vorlage wird durch die Stadtverordnete Schulze namens der Fraktion PDS eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Mühlberg beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte vorzubereiten, um zukünftig die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den 1. und 2. Arbeitsmarkt ausschließlich erfolgsabhängig zu finanzieren.

 

Dabei sind die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.04.2002 aufgezeigten Kritikpunkte sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe GABI zu berücksichtigen.

 

Es sind folgende Schwerpunkte zu beachten:

 

- konkrete Bestimmung des Personenkreises, der zu fördern ist,

- Sicherung der Mitwirkung der Gremien,

- Sicherung der Kontrollmöglichkeit des Rechnungsprüfungsamtes,

- Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und der Stadtverwaltung.

 

Die Möglichkeit der Ausschreibung dieser Leistung ist zu prüfen. Erfahrungen anderer Gemeinden mit diesem Verfahren sind zu berücksichtigen.

 

Die entsprechenden Regelungen sind der Stadtverordnetenversammlung zu ihrer Sitzung im Juli 2002 vorzulegen.

 

 

In der Diskussion äußert sich der Beigeordnete für Soziales, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Herr Jakobs zu den Anträgen der Fraktionen CDU und PDS, zur Erklärung der Arbeitsgruppe GABI des Ausschusses für Gesundheit und Soziales sowie zur gegenwärtigen Situation der Gesellschaft für Arbeit und Integration selbst.

 

Nach diesen Erläuterungen von Herrn Jakobs erklärt der Stadtverordnete Bruch, dass die Fraktion CDU auf die Abstimmung des Punktes 1. der DS 02/SVV/0394 verzichtet.  Der 2. Punkt  soll in die  DS 02/SVV/0439 aufgenommen werden.

 

 

 

Änderungsantrag:

Nachdem die Stadtverordnete Priebe namens ihrer Fraktion  die Übernahme der o. g. Änderungen  erklärt hat, beantragt die Fraktion PDS:

 

Der 1. Absatz des Änderungsantrages der Fraktion SPD ist wie folgt zu ändern:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte vorzubereiten, um eine geeignete Organisationsstruktur für die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern  in den 1. und 2. Arbeitsmarkt  zu finden.

 

Mit dieser Änderung erklärt sich der Stadtverordnete Mühlberg namens der Fraktion SPD einverstanden.

 

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, schlägt vor, die im letzten Absatz des Änderungsantrages der Fraktion SPD aufgeführte Terminstellung:  Vorlage der entsprechenden Regelungen auf September 2002  zu ändern.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Schritte vorzubereiten, um eine geeignete Organisationsstruktur für die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern  in den 1. und 2. Arbeitsmarkt  zu finden.

Diese hat ausschließlich erfolgsabhängig zu arbeiten.

 

Dabei sind die im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes  vom 03.04.2002 aufgezeigten Kritikpunkte sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe „GABI" zu berücksichtigen. Es sind folgende Schwerpunkte zu beachten:

 

- konkrete Bestimmung des Personenkreises, der zu fördern ist;

- Sicherung der Mitwirkung der Gremien;

- Sicherung der Kontrollmöglichkeit des Rechnungsprüfungsamtes;

- Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und der Stadtverwaltung.

 

Dabei ist auch die Möglichkeit der Ausschreibung der Leistungen zu prüfen. Erfahrungen anderer Gemeinden mit diesem Verfahren sind zu berücksichtigen.

 

Die entsprechenden Regelungen sind der Stadtverordnetenversammlung zu ihrer Sitzung im September 2002 vorzulegen.

 

Bis zur Sitzung  Juli 2002  ist eine aktualisierte Darstellung des Interesses der Stadt am Bestand der GABI GmbH unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

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