29.01.2014 - 7.1 Tempo 30 in schadstoffbelasteten Stadtgebieten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat dem geänderten Beschlusstext der Fraktion FDP vom 03.04.2012 zugestimmt, dessen Fassung von der Antragstellerin übernommen wurde.

Das Datum in der letzten Zeile des Beschlusstextes ist zu aktualisieren in: im Juni 2014.

 

Die Vorlage wird in der Fassung vom 03.04.2012 und mit der aktualisierten Terminstellung zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine

Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen, wenn damit positive Effekte erzielt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Effekte einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde in nachfolgenden Straßenabschnitten auf die Schadstoffbelastung, Lärmbelastung, Verkehrsflüssigkeit (Kraftfahrzeuge, ÖPNV und Fußnger), Verkehrssicherheit und Feinstaub zu untersuchen.

Des Weiteren soll geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße, der Pappelallee, dem Schulplatz und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen und es sollen die erforderlichen Maßnahmen sowie die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen dargestellt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2014 zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen