14.01.2014 - 3.2 Tempo 30 in schadstoffbelasteten Stadtgebieten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere Äa FDP
- Datum:
- Di., 14.01.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt geänderten Beschlusstext beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen, wenn damit positive Effekte erzielt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Effekte einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde in nachfolgenden Straßenabschnitten auf die Schadstoffbelastung, Lärmbelastung, Verkehrsflüssigkeit (Kraftfahrzeuge, ÖPNV, und Fußgänger), Verkehrssicherheit und Feinstaub zu untersuchen.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße, der Pappelallee, dem Schulplatz und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen und es sollen die erforderlichen Maßnahmen sowie die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen dargestellt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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