14.01.2014 - 3.11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Pfrogner erklärt zu diesem TOP seine Befangenheit und beteiligt sich nicht an der Diskussion.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass nach Auswertung des Protokolls der Sitzung des Gestaltungsrates bzgl. des Bebauungskonzeptes die Verwaltung einen ergänzenden Text zur Anlage 1 der Vorlage mit den Empfehlungen des Gestaltungsrates formuliert hat. Dieser ist den Ausschussmitgliedern im Vorgriff der Sitzung zugeleitet worden.

Der KOUL-Ausschuss hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

+ Änderung in Anlage 1 - letzter Satz unter Planungsziele:

Die Potentiale zur Errichtung von Wohnungsbau sollen am Standort geprüft und angepasst ausgestaltet und ausgeschöpft werden.

 

Herr Schulz, Architekt des Vorhabentragers, informiert zum Vorhaben und geht auf einzelne Rückfragen, u.a. zum Schallschutz, ein.

 

 

Frau Hüneke hält das Ergebnis des intensiven Abstimmungsprozesses für gut, stellt jedoch bedauernd fest, dass die Änderung der Materialwahl auf Empfehlung des Gestaltungsrates erfolgt ist.

 

 

Herr Jäkel bittet die Intention des KOUL-Ausschusses im Hinblick auf die Gestaltung und verträglicher Dichte zu berücksichtigen. Er empfiehlt ein behutsames Vorgehen.

 

 

Herr Kirsch bittet den Aspekt der Schaffung von Wohnraum zu berücksichtigen. Auch unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitsfrage  sollte keine weitere Verringerung erfolgen.

 

 

Frau Hüneke empfiehlt hinsichtlich der Materialwahl die Rückkehr zur Intention des ersten Entwurfes.

 

 

Die Ausschussmitglieder signalisieren durch Kopfnicken Zustimmung.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 “Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ ist gemäß § 2 BauGB BauGB entsprechend der Darstellung in den Anlagen 1 und 2 aufzustellen.
  2. Das in Anlage 3 dargestellte Bebauungskonzept soll die Ausgangsbasis für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens werden (Anlage 3).
  3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 “Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
  4. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage