29.01.2014 - 8.22 Temporäre Ersatztrainingsstätten im Luftschiffh...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Fraktion SPD wird die Vorlage vom Stadtverordneten Schubert eingebracht und die Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 14/SVV/0033 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit der LSH GmbH sicherzustellen, dass die von den Hallenschließungen im Luftschiffhafen betroffenen Breiten-, Nachwuchs- und Spitzensportlerinnen und -sportler akzeptable temporäre Trainingsmöglichkeiten im Luftschiffhafen erhalten. Dabei ist der Schaffung einer befristeten Lösung auf dem Gelände des LSH gegenüber der Standortentwicklung und Verwertung von Grundstücken Priorität einzuräumen.

 

Dazu sollen folgende Grundstücke umgehend für den Standort einer temporären Ersatzschwimmhalle geprüft werden:

 

  1. Das im Eigentum der LBS befindliche unbebaute Grundstück hinter der alten Hüllennäherei
  2. Die Fläche neben der ehemaliger Fechterhalle
  3. Die Fläche auf der Rückseite der Schwimm- und Leitathletikhalle (zwischen den beiden Hallen, nicht der Sportplatz)
  4. Derzeitiger Parkplatz zwischen Schule und OSP Gebäude
  5. Ehemaliger Parkplatz (Fläche des geplanten Parkhauses)
  6. Schotterplatz neben der Mensa

 

r alle Standorte sollen

  • die Eigentumsverhältnisse,
  • die derzeitigen Planungen incl. des geplanten Realisierungszeitraums,
  • die Kostenr temporäre Schwimmhalle, z.B. als Tragluftkonstruktion (gestaffelt nach Baufeld, Fundament, Medien, Hochbau, Becken),
  • und der Errichtungs- und Genehmigungszeitraum.

dargestellt werden.

 

r die Leichtathletikhalle soll auch die temporäre Überdachung eines Sportplatzes mit einer umlaufenden 400-Meter-Bahn (hinter der Schwimmhalle) geprüft werden.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Vorschläge für eine Finanzierung der temporären Lösung zu entwickeln und bei der Kommunalaufsicht eine Stellungnahme zur Genehmigung einzuholen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

 

Um gegenüber den Sportverbänden, den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Sportschule und den am Olympiastützpunkt trainierenden Kader- und Breitensportlerinnen und sportlern verbindliche Antworten geben zu können, ist das Prüfergebnis und ein möglicher Umsetzungszeitplan für die Ersatzstandorte unabhängig von der Prüfung der Dach- und Trägerkonstruktion der Schwimm- und Leichtathletikhalle bis spätestens zum Ende der 7. Kalenderwoche vorzulegen.