04.06.2002 - 2 Ausgliederung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Herr Näder verliest die Voten des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften und des Hauptausschusses.

 

Herr Dr. Przybilski erklärt, dass sich die Klinikumskonferenz zweimal mit der Vorlage befasst und in der zweiten Beratung ihre Zustimmung gegeben hat.

 

Herr Schuder weist darauf hin, dass durch die Kapitalentnahme die Sicherheit weg fällt.

 

Herr Jakobs macht deutlich, dass laut Personalüberleitungsvertrag für zwei Jahre keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden können.

 

Frau Hartmann betont, dass für das Klinikum trotz der Kapitalentnahme keine gravierenden Einschnitte entstehen.

 

Frau Priebe macht deutlich, dass hier immer noch über den ursprünglichen Antrag diskutiert wird. Es sollte Verständigung erfolgen, ob über den Änderungsantrag des Hauptausschusses beraten werden soll.

Sie weist darauf hin, dass die Mittel der Entnahme der Tilgung der städtischen Schulden dienen.

Frau Priebe spricht sich gegen die Kapitalentnahme aus und wird sich der Stimme enthalten.

 

Herr Näder bestätigt, dass hier über die vorliegende Beschlussvorlage beraten wird.

 

Frau Dr. Lotz hält die Höhe der Entnahmesumme für problematisch.

Sie beantragt die Übernahme des Änderungsantrages des Hauptausschusses, im Punkt 3 des Beschlusstextes die 8.550.389,07 € in 5.000.000,00 € zu ändern.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Herr Näder verliest die Stellungnahme der WIBERA zur Kapitalentnahme.

 

Frau Schulze stellt einen Geschäftsordnungsantrag zum Ende der Debatte und Abstimmung über die Vorlage.

 

Abstimmung zum GO-Antrag:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Der GO-Antrag wird abgelehnt.

 

Herr Jetschmanegg bittet um Auskunft zu den Grundstücksfragen.

 

Frau Hartmann erklärt, dass im Zuge der Ausgliederung des Klinikums ein Abgleich erfolgt ist.

 

Frau Laabs fragt Herrn Dr. Bütow nach den Auswirkungen der Kapitalentnahme für das Klinikum.

 

Herr Dr. Bütow weist darauf hin, dass z.B. die Sanierungsmaßnahmen nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen können.

Er weist auch darauf hin, dass die Entnahme einen erheblichen Einschnitt in die Eigenkapitalsbildung bedeutet.

 

Frau Priebe macht deutlich, dass nach ihrem Verständnis für gemeinnützige Rücklagen eine Zweckbindung besteht.

 

Herr Jakobs betont, dass die Mittel für die Haushaltskonsolidierung genutzt werden.

 

 

 

Reduzieren

 

1. Gemäß beiliegendem Spaltungsplan wird der Eigenbetrieb Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in die dadurch rückwirkend zum 01.01.2002 zu gründende Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH ausgegliedert.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung :              5

Ablehnung :                 1

Stimmenthaltung :      0

 

2. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die  Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in eine 100% städtische Gesellschaft vom 7. Dezember 2001 (01/SVV/0828)  wird in Punkt 1 entsprechend den Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Anlage 1 des Spaltungsplanes geändert.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung :              5

Ablehnung :                 0

Stimmenthaltung :      1

 

3. Im Zuge der Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden aus der freien Rücklage

        5.000.000,00 € entnommen und dem Haushalt der Landeshauptstadt                 Potsdam zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung :              3

Ablehnung :                 2

Stimmenthaltung :      1

 

Reduzieren