25.02.2014 - 3.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass der KOUL-Ausschuss bereits einstimmig die Beschlussempfehlung erteilt hat.

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Dem Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Nahversorgungsbereich Golm", Teilbereich Nahversorgung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 

  1. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Nahversorgungsbereich Golm“, Teilbereich Nahversorgung wird gemäß § 10 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 und 3).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage