25.02.2014 - 3.8 Bauvorhaben Erich-Weinert-Straße 51 - 55

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert, dass das Vorhaben am 27.8.13 bereits Gegenstand der Erörterung im SB-Ausschuss war. Das Vorhaben ist abschlägig beschieden worden. Im Rahmen eines Widerspruchverfahrens ist die Erörterung im Rahmen eines Termins in der Clearingstelle erfolgt. Die Mehrheit in einer Eigentümerversammlung kann für die Verwaltung nicht Maßstab sein und auch nicht für die Beurteilung der städtebaulichen Situation. Die beantragte Lösung ist nicht in der Umgebung vorgeprägt und auch aufgrund des zu geringen Straßenabstandes nicht vertretbar.

 

Herr Goetzmann betont, dass ausdrücklich eine genehmigungsfähige Lösung angeboten worden ist, welcher der Bauherr nicht gefolgt ist.

 

Als Quintessenz hält Herr Goetzmann fest, dass auch der Widerspruch abschlägig beschieden worden ist und eine Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam anhängig ist.

 

 

Herr Heuer bittet Herrn Goetzmann, die in der Sitzung gezeigte Planzeichnung des Vorhabens mit dem Protokoll zu übermitteln, so dass Herr Heuer nochmals mit dem Vorhabenträger Kontakt aufnehmen kann.

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Herr Heuer stellt den Antrag bis zur nächsten Sitzung zurück.

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Anlagen