27.02.2014 - 4.1 Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam 20...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Tölke stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Eckpunkte des Jugendhilfeplanes vor. Er dankt allen, die sich an der Erarbeitung des Planes beteiligt haben.

 

Frau Ukrow (FB Kinder, Jugend und Familie) erläutert den Prozess und geht auf die Umsetzung des Jugendhilfeplanes ein.

 

Herr von Essen verliest die Stellungnahme der AG Jugendförderung (siehe Anlage).

 

Herr Otto erklärt, dass aus den in der Stellungnahme genannten Gründen die Anlage 5 (Jugendförderplan) später beschlossen werden soll.

 

Frau Dr. Müller bittet dies in einem Antrag zu formulieren.

 

Herr Dr. Henrich ergänzt, dass es auch darum geht, die Arbeit der Einrichtungen nicht miteinander zu vermischen. Als Beispiel benennt er die Stellenverschiebung vom Klub 91 zum Einsteinklub. Dies ist aus seiner Sicht nicht zielführend, da die Stellen in beiden Klubs gebraucht werden.

 

Frau Ukrow nimmt Bezug auf die Stellungnahme der AG Jugendförderung und weist darauf hin, dass in den Workshops viele Ideen gesammelt und dann priorisiert wurden. Deshalb haben einzelne Vorschläge am Ende keine Berücksichtigung im Plan gefunden.

 

Herr Liebe beantragt eine kurze Sitzungspause, um den Änderungsvorschlag des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zu formulieren.

 

Frau Dr.ller schlägt vor, die angezeigten Wortmeldungen zu hören und dann eine Pause zu machen. Sie bittet um Abstimmung darüber.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            13

 

Herr Tölke bittet, den Fokus auf den Jugendförderplan zu legen. Dieser sieht im Jahr 2017 einen Stellenaufwuchs von 5 Stellen vor.

Zur Verschiebung der beiden benannten Stellen erklärt er, dass die Ausstattung mit jeweils nur einer Stelle in einer Einrichtung bereits im Evaluationsbericht von KORUS zur Kinder- und Jugendarbeit als kritisch eingeschätzt wurde.

 

Herr Harder wirbt dafür, den Beteiligungsprozess nochmals zu betrachten.

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass nicht alle Interessen aller Beteiligten umfassend dargestellt werden können.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass die angesprochenen Probleme durchaus lösbar sind. Die Beteiligung der AG Jugendförderung war aufgrund der langen Gründungsphase der AG sehr schwierig.

Sie regt an, darüber nachzudenken, wie mit der Herauslösung des Jugendförderplanes aus dem Jugendhilfeplan dann umgegangen werden soll.

 

Pause von 18:20 bis 18:30 Uhr

 

Herr Liebe bringt folgenden Änderungsantrag des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ein:

Der JHA beschließt den Jugendhilfeplan ohne die Anlage 5.

Zur Konkretisierung der angestrebten qualitativen Entwicklung im Jugendförderbereich wird der Unterausschuss Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Stellungnahmen von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bis Mai 2014 einen überarbeiteten Entwurf der Anlage 5 (Jugendförderplan) dem Jugendhilfeausschuss vorlegen.

 

Herr Ströber weist darauf hin, dass die AG Hilfen zur Erziehung nach § 78 SGB VIII hierzu keine fachliche Stellungnahme abgeben kann.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss nicht beschließt, sondern eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abgibt.

Sie bittet um Abstimmung über den Änderungsantrag des Unterausschusses Jugendhilfeplanung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            13

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                 1

 

Frau Dr. Müller gibt bekannt, dass sich der Unterausschuss verständigt hat, dass es Gespräche zum weiteren Umgang mit dem Jugendförderplan geben wird.

 

Herr Otto bringt einen Änderungsantrag ein und begründet diesen.

Die Förderung nebst Fördersumme des Kinder- und Musiktheaters „Buntspecht“ wird aus dem Jugendhilfeplan herausgenommen und der Kulturförderung zugeordnet.“

 

Herr Liebe fragt, ob davon ausgegangen werden kann, dass das Projekt weiterhin mit guter fachlicher Qualität gesichert ist, wenn es der Kulturförderung zugeordnet ist.

 

Herr Dr. Henrich gibt zu bedenken, dass das Projekt derzeit im Jugendbereich gesichert ist.

Er hält es für schwierig Beschlüssen zu fassen, die dann andere umsetzen müssen.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass in das Projekt auch Kinder des Wohngebietes Am Schlaatz einbezogen sind, seit dieses im Bürgerhaus Schlaatz verortet ist. Das Projekt passt aus ihrer Sicht  in den Jugendförderplan.

 

Frau Schulze fragt Herrn Otto, ob er die Verlagerung des Projektes in den Kulturbereich mit dem Kulturbereich kommuniziert hat.

 

Herr Wollenberg warnt vor der Verlagerung von Projekten in einen anderen Zuständigkeitsbereich.

 

Frau Hübner betont, dass die Regionale AG den Verbleib des Projektes im Jugendbereich befürwortet. Das Konzept sollte überarbeitet, im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und beraten werden.

 

Herr Otto erklärt, dass er die Überleitung des Projektes nicht mit dem Kulturbereich kommuniziert hat, das Anliegen aber fachlich für sinnvoll hält. Er wandelt einen Änderungsantrag in einen Prüfauftrag um.

 

Herr Ströber beantragt die Zurückstellung des Antrages von Herrn Otto.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Ströber.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              3

Ablehnung:                              6

Somit ist der Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, das Kinder- und Musiktheaters „Buntspecht“ in den zu prüfenden Jugendförderplan einfließen zu lassen und im Mai 2014 dem Jugendhilfeausschuss über das Prüfergebnis zu berichten. Somit kann auf einen gesonderten Antrag verzichtet werden.

Sie bittet um Abstimmung darüber.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            14

 

Abschließend bittet sie um Abstimmung über die wie folgt geänderte Beschlussvorlage.

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

 

Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam 2014 bis 2018 ohne die Anlage 5 (Jugendförderplan).

 

Zur Konkretisierung der angestrebten qualitativen Entwicklung im Jugendförderbereich wird der Unterausschuss Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Stellungnahmen von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bis Mai 2014 einen überarbeiteten Entwurf der Anlage 5 dem Jugendhilfeausschuss vorlegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage