19.02.2014 - 4.3 Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner stellt die Hebesatzanhebung der Grundsteuer B vor.

 

Herr Menzel fragt nach der Verwendung von Steuern: Werden diese für Infrastruktur oder Aufgabenwahrnehmung verausgabt.

 

Herr Exner erläutert, dass Steuereinahmen als allgemeine Finanzmittel gelten und keiner Zweckbindung unterliegen. Sie sind zur allgemeinen Finanzierung der Verwaltung vorgesehen.

 

Herr Baron von der Osten genannt Sacken begründet die höheren Hebesätze in Städten gegenüber den ländlichen Regionen mit mehr Aufgaben und Angeboten. Jedoch sei ihm aufgefallen, dass der Mehrertrag in Höhe von 1,7 Mio. € genau dem fehlendem Betrag aus der Tourismussatzung entspricht.

 

Herr Schultheiß erinnert an die Gewinne der städtischen Unternehmen in Höhe von 14,7 Mio. € und dass hier nur 4 Mio. € zur Debatte stehen. Wenn das Geld benötigt wird, müsse man auch über Preiserhöhung im Hans-Otto-Theater und der VIP nachdenken, so dass mehr Gewinn zum Abführen regeneriert wird.

 

Herr Stab unterstützt die Hebesatzanpassung und findet es sehr gerecht.

 

Herr Heinzel findet es nicht gut, dass die Mieter in Potsdam wieder mehrbelastet werden, da alle Mietnebenkosten steigen und das in der Summe unbezahlbar wird.

 

Herr Engels denkt nicht, dass es zu einer Mietkostenexplosion kommen wird.

 

Herr Exner findet auch, dass den Wählern reiner Wein eingeschenkt werden muss und es ohne Steuererhöhung zurzeit nicht geht.

 

Herr Eichert fragt nach der permanenten Steigerung der Einnahmen und warum jetzt schon wieder eine Erhöhungtig sei.

 

Herr Exner erläutert die Mehreinnahmen mit der Gemeindegebietsreform im Land Brandenburg und dem somit gewachsenen Stadtgebiet. Auch wurden neue B-Pläne aufgestellt und es konnten Mehreinnahmen durch die Grundsteuer B eingenommen werden. Jedoch wurde seit der Eingemeindung keine Hebesatzanpassung vorgenommen.

 

Herr Stab findet, wer mehr hat, kann auch mehr bezahlen.

 

Herr Menzel würde es begrüßen, wenn man bei den Einnahmen spart, es auch Einsparung bei den Ausgaben in gleicher Höhe geben sollte.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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