19.02.2014 - 4.2 Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner erläutert die Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020 an Hand einer Präsentation.

 

Herr Schultheiß fragt, ob Potsdam nicht von seiner Ideologie abweichen und mehr private Träger für Schulen zulassen kann und ob auch der Verkehr bei der Planung beachtet wurde.

Er möchte wissen, warum man sich für temporäre Schulbauten im Potsdamer Norden entschieden hat und nicht gleich richtig massiv baut.

In der Goetheschule befindet sich eine zu kleine Mensa. Das Essen findet hier in mehreren Etappen statt. Herr Schultheißchte wissen, ob dieses Problem im Schulentwicklungskonzept behandelt wird.

 

Herr Exner erläutert die Einbeziehung von privaten Trägern in die Planung der Schulentwicklung und erste Gespräche mit freien Trägern. Dies werde aber nicht die 160 Mio.  ersetzen.

Die kommunale Bildungsinfrastruktur unterliegt nicht vollständig dem Haushaltsvorbehalt, da es hier vorwiegend um pflichtige Aufgaben geht.

 

Herr Richter erläutert die günstigere Modulbauweise, aus der jedoch auf Grund der kurzen Nutzungsdauer here Abschreibungen mit entsprechenden höheren Rückstellungen resultieren. Um flexibel reagieren zu nnen, kann auch die Modulbauweise einen Beitrag leisten.

r die Mensa der Goetheschule werden derzeit 3 Varianten (Erweiterungsbau, Doppelnutzung der Aula, Umfunktionierung einer Turnhalle) geprüft.

 

Herr Menzel merkt an, dass die Leistungsfähigkeit Potsdams gewährleistet bleiben muss. Er möchte mehr über die Kreditermächtigungen der Landeshauptstadt wissen. Durch Krampnitz, die Turnhallendächer und jetzt die Schulentwicklungsplanung werden viele Gelder umgelegt. Er bittet um eine Kreditübersicht und Risikoanalyse.

 

Herr Exner informiert, dass der Ausschuss für Finanzen unter dem Tagesordnungspunkt 3 „Information zur Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam“ jederzeit bei Veränderungen eine Kreditübersicht bekommt. Die Kreditermächtigungen sind auch Bestandteil der Haushaltssatzung eines jeden Haushaltsjahres, welche durch die Stadtverordneten beschlossen werde.

 

Herr Menzel möchte Folgende Punkte geprüft wissen:

-          Kosten- und Finanzierungsplan der Kitas, eventuelle Einsparungen durch Spitzabrechnungen

-          Warum nimmt das Hans-Otto-Theater kein Geld zur Aufbewahrung der Garderobe?

-          Einsparung der Gelder für die Ortsbeiräte

-          10%-Einsparung bei freiwilligen Aufgaben

-          Aufblähung der Verwaltung durch Presse- und Referentenstellen

 

Herr Exner sichert eine Stellungnahme zu.

             

Frau Müller bittet konkreter zu werden.

 

Herr Engels bittet diese Diskussion an dieser Stelle zu beenden, da diese zu umfangreich würde.

 

Herrn Heinzel ist aufgefallen, dass ca. 20 Mio. € im Schulentwicklungsplan in einer Position nicht hinterlegt sind. Man dürfe nicht nur über die Deckung der 160 Mio.  diskutieren, sondern auch darüber, wie diese Summe kleiner wird.

 

Herr Baron von der Osten genannt Sacken unterstützt freie Träger, jedoch dürfen diese nicht für dieses Problem als Lösung betrachtet werden. Da die freien Träger weniger Mittel vom Staat erhalten, holen sie sich die Differenz von den Eltern und sind daher kostenpflichtig. Nicht alle Eltern können sich das leisten bzw. werden gezwungen kostenpflichtige Schulen in Anspruch zu nehmen. Bildung müsse für jeden zur Verfügung stehen und Schulplätze sollen wie benötigt auch staatlich angeboten werden. Die freien Träger dürfen nicht über ein „normales“ Maß hinaus angefordert werden.

 

Herr Engels merkt an, dass freie Träger bereits in der Planung mit bedacht wurden. Er möchte wissen, was mit dem Sportplatz Babelsberger Park ist und ob die Verwaltung schneller handeln und planen bzw. früher beginnen kann zu bauen.

 

Herr Richter informiert über den schon beschlossenen Sportplatz am Babelsberger Park und erläutert kurz das Planungsverfahren, welches leider an Fristen gebunden ist und auch den Stadtverordneten obliegt.

 

Herr Wollenberg informiert, dass 30 % der Potsdamer Grundschulen von freien Trägern betrieben werden und freie Kapazitäten besitzen, die staatlichen Schulen jedoch volle Klassen haben. Er findet auch die 160 Mio. € nicht für übertrieben, da die letzten 2-3 Bauten von Schulen eher zeigen, dass die Planung sehr sportlich ist bzw. das Volumen wiederspiegelt.

Herrn Wollenberg fehlt dagegen mehr Förderungsforderung an das Land, hier müsse mehr investive Förderung abverlangt werden.

 

Auch Herr Exner findet, dass das Schulkostenrecht reformbedürftig ist. Es kann gefordert werden, aber es kann nicht darauf gesetzt werden.

 

Herr Dr. Wegewitz fragt, ob ein Änderungsantrag zu Punkt 9 mit „Das Land wird aufgefordert, dass…“ Sinn hat.

 

Herr Exner antwortet auf die Äerung von Herrn Heinzel, dass es keine freie Disposition mit ca. 20 Mio. € gibt. Zudem wird bereits daran gearbeitet die 160 Mio.  abschmelzen. Im Moment werde beispielsweise geprüft, ob eine Schule aus dem Treuhandvermögen regeneriert werden kann.

 

Herr Stab fragt nach der Werthaltigkeit der unter dem Punkt 1b benannten Beitge aus kommunalen Unternehmen und findet den unter 1c benannte Einsparung aus Personalstellen als zu geringen Beitrag im Vergleich mit anderen Städten.

 

Herr Exner berichtet über die letzte Tagung mit den Geschäftsführern der kommunalen Unternehmen und die dort beschlossenen 4 Mio. €r die Schulentwicklung.

Ein Vergleich in Sachen Personalstellen mit anderen Städten hinke leider, da nicht überall die Kernverwaltung die gleichen Aufgaben wahrnimmt auf Grund von Outsourcing einzelner Bereiche. Die Aufgabenabdeckung muss gewährleistet bleiben und die Optimierung  sei ein ständiger Prozess der Entwicklung, zu der auch die Aufgabenkritik gehört.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Zur Finanzierung der Schulentwicklungsplanung und um die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen des Kommunalen Immobilien Service herzustellen, werden nachhaltig konsolidierende Maßnahmen mit einem Volumen von mindestens:
    •   3,9 Mio. EUR p.a. bis 2017
    •   9,0 Mio. EUR p.a. bis 2019
    • 16,4 Mio. EUR p.a. bis 2023

     definiert und umgesetzt.

 

      Im Einzelnen sind dies:

a)      Ertragssteigerung im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft von bis zu 3 Mio. EUR p.a. durch eine Anpassung von Hebesätzen, hier des Hebesatzes der Grundsteuer B in zwei Stufen: In 2014 wird der Hebesatz auf 540 v.H. angehoben (Siehe Beschlussvorlage DS 14/SVV/0059). Für 2016 wird eine weitere Erhöhung auf 580 v.H. geprüft.

b)      Erhöhung der Beiträge der kommunalen Unternehmen zur Entlastung des Kernhaushaltes um einen jährlichen Gesamtbetrag von 4 Mio. EUR p.a. (schrittweise ansteigend von 1,5 Mio. EUR bis 2017, 2,0 Mio. EUR bis 2019 und 4,0 Mio. EUR bis 2023). Hierzu zählen z.B. die Erhöhung von Abführungen, die Übernahme von Leistungen und/oder die Absenkung von städtischen Zuschüssen, so durch die stärkere Inanspruchnahme des steuerlichen Querverbundes für den ÖPNV. Desweiteren wird eine Optimierung des Schulinvestitionsprogramms angestrebt, z.B. durch Nutzung der Möglichkeiten von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Treuhandvermögen) sowie von konzernweiten Synergien; sofern sich durch diese Optimierungsmaßnahmen im Investitionsprogramm die laufende zusätzliche Belastung des Ergebnishaushalts der LHP durch die Schulentwicklungsplanung reduziert, wird dies auf den Refinanzierungsbeitrag der Unternehmen angerechnet.

c)      Anpassung des Leistungsportfolios der LHP an deren Leistungsfähigkeit durch Aufgabenkritik (einschließlich Standardreduzierung) und Optimierung der Bearbeitungsprozesse. Damit wird der Leistungsaufwand in einem jährlichen Umfang von 8 Mio. EUR (schrittweise ansteigend von 0,1 Mio. EUR bis 2017, 3,0 Mio. EUR bis 2017 und 8,0 Mio. EUR bis 2023) reduziert, dies heißt insbesondere:

    • Beschränkung des Anstieges der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnishaushaltes) bereinigt um die Mieten und Betriebskosten an KIS auf maximal 2 % p.a. ab 2015
    • Begrenzung des Anstieges der Aufwendungen für freiwillige Aufgaben (ohne ÖPNV) auf max. 1,5 % p.a. ab 2015
    • Absenkung der Kennzahl Personalstellen je 1.000 Einwohner von 11,84 in 2015 um jährlich 0,05 auf 11,65 in 2019
    • Keine neuen institutionellen Förderungen im freiwilligen Bereich.

 

  1. Das Zukunftsprogramm (DS 13/SVV/0045) wird weiter umgesetzt.

 

  1. Um ggf. weitere nicht geplante bzw. planbare Potenziale im Haushaltsvollzug zu erschließen, wird mit der Haushaltssatzung 2015 eine Bewirtschaftungssperre von 10% festgelegt.

 

  1. Die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2017 bisher ausgewiesenen Fehlbeträge werden, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Jahresabschlüsse, im Rahmen des Haushaltsvollzuges und mit der Bewirtschaftungssperre ausgeglichen. Ziel ist der materielle Haushaltsausgleich in 2017 (Siehe Begründung, Tabelle, Seite 7). Sofern sich aus den Jahresabschlüssen der Folgejahre Überschüsse ergeben, werden diese zur Refinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen der Schulentwicklungsplanung eingesetzt.

 

  1. Ergänzend zu den Maßnahmen im Ergebnishaushalt werden zur Begrenzung der Bau- und Investitionskosten sowie zur Entlastung des Finanzhaushaltes folgende Maßnahmen ergriffen:

a)      Keine Überschreitung von Mindeststandards, wie z.B. Raumprogramm des MBJS und Energieeinsparverordnung (EnEV), d. h., solche vorgegebenen Mindeststandards sind zugleich Obergrenze.

b)      Optimierung von Investitionsentscheidungen unter Prüfung „entwicklungsbedingter Bedarfe“ im Sinne des Städtebaurechts sowie des Leistungsvermögens städtischer Unternehmen.

c)      Konsequente Anwendung der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (DS-Nr. 12/SVV/0703).

d)      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Entlastungseffekte und Bedingungen sich durch die Einbeziehung freier Träger beim Bau und Betrieb von Schulen ergeben.

e)      Weiterhin werden die Möglichkeiten einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark bei der Planung und dem Betrieb von Schulen untersucht.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wird in den Prozess der Erarbeitung dieser Vorschläge einbezogen. Hierzu bildet sie eine Arbeitsgruppe, in der alle Fraktionen vertreten sind. Die verfahrenstechnischen und inhaltlichen Leitlinien des strategischen Konsolidierungsprozesses werden zu Beginn verbindlich festgelegt.

 

  1. Die Verwaltung legt im November 2014 einen Bericht mit konkretisierten Konsolidierungsvorschlägen vor.

 

  1. Die mit der Entwicklung der Bildungsinfrastruktur verbundenen Konsolidierungserfordernisse werden zu einem Schwerpunktthema im Bürgerhaushaltsverfahren zum Haushalt 2015/2016.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

5

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen