05.03.2014 - 6.9 Außenbereichssatzungen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat einer geänderten Fassung (mit Datum vom 10.02.2014) zugestimmt, deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Die Ortsbeiräte Golm, Groß Glienicke, Fahrland, Neu Fahrland, Satzkorn, Grube, Uetz-Paaren, Marquardt und  Eiche haben der ursprünglichen Fassung (vom 15.10.2013)  zugestimmt, sie abgelehnt, bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorlage wird in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlenen Fassung zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diejenigen bebauten Bereiche der Ortsteile,

  • die im Außenbereich liegen und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden  ist, und
  • die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt  und
  • im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt sind,

 

zu erfassen und gemeinsam mit den betroffenen Ortsbeiräten abzustimmen, ob - und gegebenenfalls in welchem zulässigen Umfang - für diese relevanten Bereiche eine über die Bestandssicherung hinausgehende Weiterentwicklung erfolgen soll. Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses sind erforderlichenfalls Aufstellungsbeschlüsse für Außenbereichssatzungen vorzubereiten. Die Außenbereichssatzungen sollen hierbei dem Ziel dienen, in diesen Bereichen bestehende Ortsstrukturen zu erhalten und behutsam weiterzuentwickeln.

 

Über erste Ergebnisse der Abstimmungen mit den Ortsbeiräten ist im Oktober 2014 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zu berichten.

 

Die Abstimmungen zwischen Oberbürgermeister und den Ortsbeiräten sind bis Ende 2014 abzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung ist im I. Quartal 2015 ein Termin für die Einbringung entsprechender Aufstellungsbeschlüsse vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen