25.03.2014 - 3.6 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie verweist darauf, dass der letzte Beschluss über die Prioritätenfestlegung im Jahr 2013 erfolgt ist. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass entsprechend den aktuell verfügbaren Kapazitäten 26 Vorhaben in die Prioritäten 1 I und 1 Q eingeordnet werden. Frau Holtkamp erläutert, dass Vorhaben mit einem großen Umfang an Wohnbauflächen eine erhöhte Chance haben eine hohe Priorität zu bekommen. Sie stellt dar, dass als neue Projekte beispielsweise das Vorhaben südwestlich der Humboldtbrücke, der Nahversorgungsbereich Golm
(1. Änderung) und der VEP Waldpark Großbeerenstraße aufgenommen wurden.

 

Frau Bankwitz stellt die Frage, ob das Vorhaben zur Erweiterung des Stern-Centers in Priorität 1 I nicht einen Vorgriff auf den Beschluss des Einzelhandelskonzeptes darstellt. Herr Goetzmann stellt klar, dass die Stern-Center-Erweiterung nicht Gegenstand des neuen Einzelhandelskonzeptes ist, stattdessen stellen Beschlüsse auf der Grundlage des vorhergegangenen Einzelhandelskonzeptes die Grundlage für die 1. Änderung des Bebauungsplanes dar.

Frau Bankwitz sieht zudem die Schwierigkeit beim Vorhaben Insel Neu Fahrland in Priorität 1 I. Sie fragt, ob es zutreffe dass der Projektträger insolvent sei, und ob nicht die ungeklärte Frage der Tram-Trasse die Planung hindere. Frau Holtkamp antwortet auf die Frage zu Neu Fahrland, dass ein eingeleitetes Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgewendet werden konnte, die Entwicklung daraufhin wieder aufgenommen worden ist, und auch die Freihaltung der Tram-Trasse in den gegenwärtigen Überlegungen der Verwaltung berücksichtigt wird.

 

Herr Krause bringt folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein:

„Änderungsantrag

  1. Der VBP Nr. 35 wird anstelle des VBP Nr. 33 in die Priorität 1 I aufgenommen.
    Der VBP Nr. 33 wird vorerst in die Priorität 2 I eingestuft und nach Abschluss des Planverfahrens zum VBP 29 dann in die Priorität 1 I heraufgestuft.
  2. Das Planverfahren „Südwestlich Humboldtbrücke“ (in Vorbereitung) wird vorerst in die Priorität 2 I eingestuft.
    Zunächst sind hier Planungsziele abzustimmen und festzulegen.
    Sobald ein weiteres in die Priorität 1 I eingestuftes Planverfahren abgeschlossen ist, wird über eine Heraufstufung des Planverfahrens in die Priorität 1 I entschieden.“

 

Frau Holtkamp nimmt zu diesem Vorschlag Stellung und erklärt, dass dieses gerade in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 35 schwer umsetzbar sein wird.

Herr Heuer bittet um Aufnahme der Aussage von Frau Holtkamp in das Protokoll, dass im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59 noch komplizierte Abstimmungen mit dem LUGV und der Deutschen Bahn nötig sind.

 

Herr Goetzmann stellt klar, dass die Arbeitskapazitäten zur Erstellung von Bebauungsplänen begrenzt sind, und dass die Position des unmittelbar vor dem Abschluss stehenden VBP 29 nicht ersatzweise vergeben werden kann, weil dieses Verfahren in der Kalkulation der Kapazitäten schon nicht mehr eingerechnet ist (daher die graue Hervorhebung in der Übersicht).

 

Frau Hüneke schlägt Änderungen vor.

Der Änderungsantrag von Frau Hüneke (Bündnis90/Die Grünen), Anlage 2 wie folgt zu ändern, wird zur Abstimmung gestellt:

 

-          Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ wird in die Priorität 1 I aufgenommen

-          Bebauungsplan „Südwestlich Humboldtbrücke“ wird in die Priorität 2 I herabgestuft (dieser soll vorrangig nachrücken, wenn Kapazitäten für die Bearbeitung frei werden)

 

Abstimmungsergebnis: 5/1/4

 

Die entsprechend ergänzte Vorlage  wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2014 bis 2015 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Falls im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung weitere Plan- oder Planänderungsverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung notwendig werden, ist diesem Bedarf vorrangig Rechnung zu tragen und schnellstmöglich eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über etwaige Folgerungen für andere Planungen herbeizuführen.

 

+ Änderung in der Anlage 2:

 

-          Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ wird in die Priorität 1 I aufgenommen

-          Bebauungsplan „Südwestlich Humboldtbrücke“ wird in die Priorität 2 I herabgestuft (dieser soll vorrangig nachrücken, wenn Kapazitäten für die Bearbeitung frei werden)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage