18.03.2014 - 7.3 Ärztliche Versorgung im Neubaugebiet Krampnitz-...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Schultheiß bringt den Antrag ein und begründet diesen. Er weist darauf hin, dass im Neubaugebiet ca. 3500 bis 4000 Menschen leben sollen, die ärztlich versorgt werden müssen. Hierfür sollte wenigstens der Raum geplant werden, wo sich Ärzte ansiedeln können.

 

Frau Müller-Preinesberger weist darauf hin, dass sich an der Rechtslage seit der Beantwortung der Großen Anfrage 13/SVV/0499 und der Kleinen Anfrage 12/SVV/0529 nichts geändert hat.

Potsdam ist in allen Bereich versorgt und überversorgt ist. Auch das Klinikum „Ernst von Bergmann“ benötigt für alle Ärzte eine Niederlassungsgenehmigung. Lediglich die Verlegung der Praxis ist möglich, da Potsdam aufgrund der Versorgungssituation für die Ansiedlung neuer Arztpraxen gesperrt ist.

Sie macht deutlich, dass der Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg möglicherweise aufgrund der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden kann. Der aktuelle Bedarfsplan wurde 2013 erstellt und ist fünf Jahre gültig. Danach erfolgt eine Anpassung.

 

Im Ergebnis einer kurzen Diskussion ändert Herr Schultheiß den Antrag wie folgt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen dass, soweit rechtlich möglich, bei der Umsetzung der Planung des Neubaugebietes in Krampnitz die ärztliche Versorgung einschließlich einer Apotheke berücksichtigt wird. Hierfür sind geeignete Flächen vorzuhalten.“

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über den so geänderten Antrag.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen beauftragt zu prüfen dass, soweit rechtlich möglich, bei der Umsetzung der Planung des Neubaugebietes in Krampnitz die ärztliche Versorgung einschließlich einer Apotheke sichergestellt berücksichtigt wird. Hierfür sind geeignete Flächen vorzuhalten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0