02.04.2014 - 6.5.4 Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Da der Ausschuss für Bildung und Sport nicht der federführende Ausschuss ist, hat er die Vorlage nur zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Finanzen hat ihr zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat die  Vorlage ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

Zur o. g. Vorlage wurde den Stadtverordneten ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ausgereicht; zu dem die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Potsdamer Demokraten (mit Datum vom 01.04.2014) weitere Änderungen beantragt haben, die vom Stadtverordneten  Schubert namens der Antragstellerinnen ndlich untersetzt werden.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat folgenden Wortlaut:

 

Ergänzung nach Ziff. 1 Buchst. a) wie folgt als neue Nummer 2:

Die Landeshauptstadt Potsdam führt eine Übernachtungssteuer ein, mit der 5% auf das vom Gast für die Übernachtung aufgewendete Entgelt (ohne Umsatzsteuer) erhoben werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung für die Mai-Sitzung eine entsprechende Übernachtungssteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen (auf der Grundlage des Satzungsentwurfes zur DS 13/SVV/0503, s. Anlage). Nach einem Zeitraum von 9 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung wird das damit verbundene Steueraufkommen dahingehend überprüft, ob eine weitere Grundsteuererhöhung nicht oder nur in geringerem Umfange nötig ist.

 

Ergänzung zu 4 a (alt) Buchstabe e)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine gemeinsame Arbeitsgruppe ähnlich der AG Schulentwicklung in Potsdam zu installieren. Ziel ist eine bessere Abstimmung der Schulentwicklungsplanung zwischen beiden Gebietskörperschaften unter Einbeziehung von Kreistag und Stadtverordnetenversammlung.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Städte- und Gemeindebund an die Landesregierung heranzutreten, um eine Veränderung der bisherigen Regelungen des Schullastenausgleichs zu erreichen.

 

Änderung der Fassung c. Einfügung eines neuen Buchstabens g)

Die Stadtverordnetenversammlung hält am Ziel der Wiedergewinnung der historischen Mitte und der Annäherung an den historischen Stadtgrundriss fest, wird aber weder für den Erwerb noch den Abriss des Hotel "Mercure" öffentliche Mittel einsetzen.

 

Änderung der Fassung c. Einfügung eines neuen Buchstabens h)

Die Stadtverordnetenversammlung hält am Ziel des Wiederaufbaus der Garnisonkirche als

Versöhnungszentrum fest, wird aber dafür weiterhin keinerlei Mittel der Landeshauptstadt Potsdam einsetzen.

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Potsdamer Demokraten zu den von der Fraktion DIE LINKE beantragten Änderungen hat folgenden Wortlaut:

 

Ergänzung nach Ziff. 1 Buchst. a) wie folgt als neue Nummer 2:

Die Landeshauptstadt Potsdam führt eine Übernachtungssteuer ein, mit der 5% auf das vom Gast für die Übernachtung aufgewendete Entgelt (ohne Umsatzsteuer) erhoben werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung für die Mai-Sitzung eine entsprechende Übernachtungssteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen (auf der Grundlage des Satzungsentwurfes zur DS 13/SVV/0503, s. Anlage). Nach einem Zeitraum von 9 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung wird das damit verbundene Steueraufkommen dahingehend überprüft, ob eine weitere Grundsteuererhöhung nicht oder nur in geringerem Umfange nötig ist.

 

Ergänzung zu 4 a (alt) Buchstabe e)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine gemeinsame Arbeitsgruppe ähnlich der AG Schulentwicklung in Potsdam zu installieren. Ziel ist eine bessere Abstimmung der Schulentwicklungsplanung zwischen beiden Gebietskörperschaften unter Einbeziehung von Kreistag und Stadtverordnetenversammlung.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Städte- und Gemeindebund an die Landesregierung heranzutreten, um eine Veränderung der bisherigen Regelungen des Schullastenausgleichs zu erreichen.

 

Änderung der Fassung c. Einfügung eines neuen Buchstabens g)

Die Stadtverordnetenversammlung hält am Ziel der Wiedergewinnung der historischen Mitte und der Annäherung an den historischen Stadtgrundriss fest, wird aber weder für den Erwerb noch den Abriss des Hotel "Mercure" öffentliche Mittel einsetzen.

 

Änderung der Fassung c. Einfügung eines neuen Buchstabens h)

Die Stadtverordnetenversammlung hält am Ziel des Wiederaufbaus der Garnisonkirche als

Versöhnungszentrum fest, wird aber dafür weiterhin keinerlei Mittel der Landeshauptstadt Potsdam einsetzen.

 

 

Namens der Fraktion DIE LINKE wird der Änderungsantrag vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg mündlich untersetzt und erklärt, dass die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Potsdamer Demokraten beantragten Änderungen mit folgenden Modifikationen übernommen werden:

 

Streichung des Buchstabens d. Einfügung eines neuen Buchstabens h) r den Wiederaufbau der Garnisonkirche sind weiterhin keine Mittel der Landeshauptstadt Potsdam einzusetzen.

 

Änderung Nr. 1 a Satz 2 und 3 „In 2014 wird der Hebesatz auf 520 v. H. angehoben (siehe Beschlussvorlage DS 14/SVV/0059)

 

Änderung des 2. Punktes „… Es wird angestrebt, den Anstieg der Aufwendungen für freiwillige Aufgaben (ohne ÖPNV) auf maximal 1,8 p. a. ab 2015 zu begrenzen.

 

Die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Potsdamer Demokraten beantragten Änderungen (Ergänzung zu 4 a (alt) Buchstabe e) sowie die Änderung der Fassung c. Einfügung eines neuen Buchstabens g) werden von der Fraktion DIE LINKE übernommen.

 

 

Vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner wird erklärt, dass die von den Fraktionen DIE LINKE (mit den o. g. Änderungen), SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Potsdamer Demokraten beantragten Änderungen und Ergänzungen übernommen werden.

 

Zum Beratungsgegenstand äern sich anschließend 9 Stadtverordnete.

Anschließend werden die vom Stadtverordneten Menzel beantragten Änderungen und Ergänzungen zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag des Stadtverordneten Menzel (mit Datum vom 17.03.2014) bezüglich

 

-          Finanzierung von Kita und Horten nach Kosten- und Finanzierungspläne und spitze

Abrechnung;

-          Garderobengeld im Hans-Otto-Theater;

-          freiwillige Ausgaben vergleichbarer Städte;

-          freiwillige Ausgaben der städtischen Gesellschaft halbieren;

-          unnötige Büroräume für Ortsvorsteher einsparen;

-          Pressestellen und persönliche Referenten einsparen;

-          marktübliche Mieten durch KIS verlangen,

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Stadtverordneten Menzel beantragte Ergänzung:

 

Die im Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Potsdamer Demokraten zu den von der Fraktion DIE LINKE  beantragte Änderung der Fassung c): Einfügung eines neuen Buchstabens g) ist wie folgt zu ergänzen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hält am Ziel der Wiedergewinnung der historischen Mitte und der Annäherung an den historischen Stadtgrundriss fest, wird aber wederr den Erwerb noch den Abriss des Hotel "Mercure" öffentliche Mittel und Mittel des Sanierungsträgers  einsetzen.

 

wird

mit 27 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Abstimmung:

Die von den Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Potsdamer Demokraten beantragten Änderungen und Ergänzungen, die in der Diskussion modifiziert worden sind, werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Zur Finanzierung der Schulentwicklungsplanung und um die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen des Kommunalen Immobilien Service herzustellen, werden nachhaltig konsolidierende Maßnahmen mit einem Volumen von mindestens:
    •   3,9 Mio. EUR p.a. bis 2017
    •   9,0 Mio. EUR p.a. bis 2019
    • 16,4 Mio. EUR p.a. bis 2023

     definiert und umgesetzt.

 

      Im Einzelnen sind dies:

a)      Ertragssteigerung im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft von bis zu 3 Mio. EUR p.a. durch eine Anpassung von Hebesätzen, hier des Hebesatzes der Grundsteuer B in zwei Stufen: In 2014 wird der Hebesatz auf 520 v.H. angehoben (siehe Beschlussvorlage DS 14/SVV/0059). Für 2016 wird eine weitere Erhöhung auf 540 v.H. geprüft.

Die Landeshauptstadt Potsdam führt eine Übernachtungssteuer ein, mit der 5% auf das vom Gast für die Übernachtung aufgewendete Entgelt (ohne Umsatzsteuer) erhoben werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung für die Mai-Sitzung eine entsprechende Übernachtungssteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen (auf der Grundlage des Satzungsentwurfes zur DS 13/SVV/0503, s. Anlage). Nach einem Zeitraum von 9 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung wird das damit verbundene Steueraufkommen dahingehend überprüft, ob eine weitere Grundsteuererhöhung nicht oder nur in geringerem Umfange nötig ist.

 

b)     Erhöhung der Beiträge der kommunalen Unternehmen zur Entlastung des Kernhaushaltes um einen jährlichen Gesamtbetrag von 4 Mio. EUR p.a. (schrittweise ansteigend von 1,5 Mio. EUR bis 2017, 2,0 Mio. EUR bis 2019 und 4,0 Mio. EUR bis 2023). Hierzu zählen z.B. die Erhöhung von Abführungen, die Übernahme von Leistungen und/oder die Absenkung von städtischen Zuschüssen, so durch die stärkere Inanspruchnahme des steuerlichen Querverbundes für den ÖPNV. Desweiteren wird eine Optimierung des Schulinvestitionsprogramms angestrebt, z.B. durch Nutzung der Möglichkeiten von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (Treuhandvermögen) sowie von konzernweiten Synergien; sofern sich durch diese Optimierungsmaßnahmen im Investitionsprogramm die laufende zusätzliche Belastung des Ergebnishaushalts der LHP durch die Schulentwicklungsplanung reduziert, wird dies auf den Refinanzierungsbeitrag der Unternehmen angerechnet.

Dabei sind die Verpflichtungen der Pro Potsdam zur Sicherung bezahlbarer Wohnungen, vor allem der Bau von 1000 neuen Wohnungen bis 2019, in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Leistungen des ÖPNV sind auch bei einer veränderten Finanzierungsstruktur innerhalb des

Konzerns Stadtwerke Potsdam mindestens auf dem derzeitigen Niveau aufrecht zu erhalten.

 

c)      Anpassung des Leistungsportfolios der LHP an deren Leistungsfähigkeit durch Aufgabenkritik (einschließlich Standardreduzierung) und Optimierung der Bearbeitungsprozesse. Damit wird der Leistungsaufwand in einem jährlichen Umfang von 8 Mio. EUR (schrittweise ansteigend von 0,1 Mio. EUR bis 2017, 3,0 Mio. EUR bis 2017 und 8,0 Mio. EUR bis 2023) reduziert, dies heißt insbesondere:

  • Beschränkung des Anstieges der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnishaushaltes) bereinigt um die Mieten und Betriebskosten an KIS auf maximal 2 % p.a. ab 2015
  • In den kommenden Jahren werden die laufenden Erträge der LHP und damit das Gesamthaushaltsvolumen weiter steigen. Dieser Anstieg soll so gestaltet werden, dass sich der relative Anteil der freiwilligen Aufwendungen am Gesamthaushalt gegenüber 2014 nicht erhöht. Es wird angestrebt, den Anstieg der Aufwendungen für freiwillige Aufgaben (ohne ÖPNV) auf maximal 1,8  % p.a. ab 2015 zu begrenzen.
  • Absenkung der Kennzahl Personalstellen je 1.000 Einwohner von 11,84 in 2015 um jährlich 0,05 auf 11,65 in 2019

 

  1. Das Zukunftsprogramm (DS 13/SVV/0045) wird weiter umgesetzt.

 

  1. Um ggf. weitere nicht geplante bzw. planbare Potenziale im Haushaltsvollzug zu erschließen,  wird mit der Haushaltssatzung 2015 eine Bewirtschaftungssperre von 10 % festgelegt.

 

  1. Die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2017 bisher ausgewiesenen Fehlbeträge werden, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Jahresabschlüsse, im Rahmen des Haushaltsvollzuges und mit der Bewirtschaftungssperre ausgeglichen. Ziel ist der materielle Haushaltsausgleich in 2017 (Siehe Begründung, Tabelle, Seite 7). Sofern sich aus den Jahresabschlüssen der Folgejahre Überschüsse ergeben, werden diese zur Refinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen der Schulentwicklungsplanung eingesetzt.

 

  1. Ergänzend zu den Maßnahmen im Ergebnishaushalt werden zur Begrenzung der Bau- und Investitionskosten sowie zur Entlastung des Finanzhaushaltes folgende Maßnahmen ergriffen:

a)      Keine Überschreitung von Mindeststandards, wie z.B. Raumprogramm des MBJS und Energieeinsparverordnung (EnEV), d. h., solche vorgegebenen Mindeststandards sind zugleich Obergrenze.

b)     Optimierung von Investitionsentscheidungen unter Prüfung „entwicklungsbedingter Bedarfe“ im Sinne des Städtebaurechts sowie des Leistungsvermögens städtischer Unternehmen.

c)      Konsequente Anwendung der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (DS-Nr. 12/SVV/0703).

d)     Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Entlastungseffekte und Bedingungen sich durch die Einbeziehung freier Träger beim Bau und Betrieb von Schulen ergeben.

e)      Es sind unverzüglich Gespräche mit dem Landkreis Potsdam- Mittelmark aufzunehmen, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am Bau von neuen Schulen zu erreichen. Der Hauptausschuss ist unmittelbar darüber zu informieren. Weiterhin bemüht sich die Stadt gegenüber dem Land um die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Beteiligung von Umlandkommunen am Schulneubau in Zentren.

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine gemeinsame Arbeitsgruppe ähnlich der AG Schulentwicklung in Potsdam zu installieren. Ziel ist eine bessere Abstimmung der Schulentwicklungsplanung zwischen beiden Gebietskörperschaften unter Einbeziehung von Kreistag und Stadtverordnetenversammlung.

  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Städte- und Gemeindebund an die Landesregierung heranzutreten, um eine Veränderung der bisherigen Regelungen des Schullastenausgleichs zu erreichen.

 

f)       Der Oberbürgermeister nutzt alle Möglichkeiten, um private Spender für die Unterstützung der Sanierung bzw. den Neubau von Schulen zu gewinnen.

 

g)     Die Stadtverordnetenversammlung hält am Ziel der Wiedergewinnung der historischen Mitte und der Annäherung an den historischen Stadtgrundriss fest, wird aber weder für den Erwerb noch den Abriss des Hotel "Mercure" öffentliche Mittel und Mittel des Sanierungsträgers  einsetzen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wird in den Prozess der Erarbeitung dieser Vorschläge einbezogen. Hierzu bildet sie eine Arbeitsgruppe, in der alle Fraktionen vertreten sind. Die verfahrenstechnischen und inhaltlichen Leitlinien des strategischen Konsolidierungsprozesses werden zu Beginn verbindlich festgelegt.

 

  1. Die Verwaltung legt im November 2014 einen Bericht mit konkretisierten Konsolidierungsvorschlägen vor.

 

  1. Die mit der Entwicklung der Bildungsinfrastruktur verbundenen Konsolidierungserfordernisse werden zu einem Schwerpunktthema im Bürgerhaushaltsverfahren zum Haushalt 2015/2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen