19.06.2002 - 7 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Calek informierte zum gestellten Antrag aus rechtlicher Sicht. Dabei wies sie auf die Regelungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung hin.

 

Herr Krause sprach das aus seiner Sicht praktizierte Antragsrecht der Ausschüsse,

indem durch diese Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge empfohlen werden, an und bat um Prüfung durch die Arbeitsgruppe.

Frau Calek erläuterte die unterschiedliche rechtliche Darstellung bei Änderungs- bzw. Ergänzungsanträgen gegenüber neuer Anträge.

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§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                           0

Ablehnung:                              4

Stimmenthaltung:                   2