11.03.2014 - 3.7 Bauvorhaben Erich-Weinert-Straße 51 - 55

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer (SPD) bringt den Antrag ein. Er verweist auf ein Gespräch mit dem Vorhabenträger, in dem dieser erklärte, das Bauvorhaben nicht in veränderter Form umsetzen zu wollen. Auch wenn die Verwaltung eingeräumt hat, die Baugenehmigung in den 90er Jahren rechtsfehlerhaft erteilt zu haben, ist ein möglicher Kompromissvorschlag für den Vorhabenträger ebenfalls nicht geeignet, da davon auszugehen ist, dass die nötigen Nachbarzustimmungen nicht gegeben werden. Der Vorhabenträger wird daher das Projekt abbrechen, wenn die Genehmigung nicht in beantragter Form erteilt wird.

 

Herr Pfrogner erkundigt sich nach weiteren Absichten des Investors bezüglich des Grundstücks. Daraufhin verweist Herr Heuer auf die noch laufenden Verwaltungsrechtsstreitigkeiten.

 

Herr Kirsch hält es für sinnvoll, den Antrag zurückziehen, um Beanstandungen zu vermeiden, da die Verwaltung so nicht genehmigen kann.

 

Herr Dr. Bauer erkundigt sich bei Herrn Goetzmann nach dem Abstand des geplanten Gebäudes vom Gehweg. Entgegen der Behauptung des Investors (90 cm) sind es nach Auskunft von Herrn Goetzmann 70 cm. Es gibt natürlich unterschiedliche Stellen zum Messen (Gebäuderücksprünge etc.).

 

Herr Lehmann signalisiert Zustimmung zum Antrag und Herr Heuer weist auf möglichen Zeitverlust hin, falls heute keine Entscheidung gefällt wird.

 

Dass der Antrag nicht das verwaltungsrechtliches Verfahren ersetzt, wird von Herrn Klipp deutlich klargestellt. Mit dem vorliegenden Antrag kann der SB-Ausschuss lediglich Position für den Bauträger beziehen.

 

Herr Heuer hält es für sinnvoll, nötigenfalls für dieses Grundstück die Bauleitplanung einzusetzen, und sieht den Antrag als Vorgriff auf diesen Weg.

 

Herr Pfrogner verweist auf die Verwaltungsentscheidung auf der Basis des § 34 BauGB (städtebauliche Situation). Der Vorteil einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Meinungsfindung wäre aber mit der Möglichkeit der Bauleitplanung gegeben.

 

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, für das beantragte Bauvorhaben „Errichtung von sechs Wohngebäuden und einer Tiefgarage an der Erich-Weinert-Straße 51 55/Ecke Drewitzer Str., Bauantrag Az: 2900/12, die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für das beantragte Bauvorhaben nach § 34 BauGB festzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

4