20.03.2014 - 3.9 Konzept zur baulichen Entwicklung und Nutzung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung SB
- Datum:
- Do., 20.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp erläutert das Konzept zur baulichen Nutzung der Brauhausbergkuppe. Hier gibt es verschiedene Konzepte, die Vorzugsvariante ist rot gekennzeichnet. Die Entwicklung des Geoforschungszentrums könnte nach § 34 ohne B-Plan-Verfahren realisiert werden. Sie weißt darauf hin, falls es eine Abweichung vom Beschluss gibt, dass es dann einen B-Plan erfordert.
Für den ehemaligen Landtag gibt es eine Ausschreibung für Wohnnutzung, Gastronomie ect., in der auch das städtebauliche Verfahren, der Realisierungswettbewerb und die Erschließung Gegenstand ist.
Herr Heuer merkt an, dass dies bereits im Bauausschuss beschlossen wurde.
Herr Jäkel bittet um Information im KOUL-Ausschuss über Lärm- und andere Umweltauswirkungen durch das Vorhaben.
Er beantragt eine Änderung: Planziele Anlage 1 im 3. Anstrich:
Mit Blick auf die stadtbildwirksame Lage der Bestandsgebäude ist ein Anbau von Balkonen auf den der Stadt zugewandten Gebäudeseiten (Nordseite, Westgiebel) ästhetisch ansprechend zu gestalten („auszuschließen“ streichen).
Frau Holtkamp weist darauf hin, dass die angesprochen Planziele Anlage 1 in Bezug auf die Balkone zur Stadt fundiert mit der Denkmalpflege abgestimmt wurden.
Herr Beck äußert, dass die Balkonnutzungen weit hin sichtbar sind und durch B-Plan-Festsetzungen die Möglichkeit ausgeschlossen werden sollte.
Frau Hüneke weist darauf hin, dass die Balkondiskussion nicht hier her gehört. In den städtebauliche Wettbewerb wurde die Stadtverordnetenversammlung miteinbezogen.
Herr Jäkel zieht seinen Änderungsantrag zurück.
Herr Henning gibt zu Bedenken, dass das GFZ zusätzlich 2 kleinteilige Gebäude plant und dass mit dem Auszug des MUGV Aussicht auf Platz besteht. Somit wäre der bedarf des GFZ für 20 Jahre gedeckt.
Herr König sieht einen Konflikt zwischen den An- und Abfahrtsituationen der Schule und des GFZ.
Frau Holtkamp sichert zu, dass sie dieses Problem berücksichtigen wird.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für die zukünftige Nutzung des Grundstücks Brauhausbergkuppe in Potsdam (Standort Alter Landtag, Am Havelblick 8) entsprechend Variante 3 der anliegenden Studie werden die Planungsziele gemäß Anlage 1 vorgegeben.
- Soweit gewährleistet bleibt, dass die Planungsziele dieses Konzeptes umgesetzt werden, soll die zügige Sanierung des erhaltenswerten Bestandes und die bauliche Entwicklung auf der Basis des § 34 BauGB ermöglicht werden, notwendige Maßnahmen sind über einen städtebaulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag abzusichern.
- Werden von den Planungszielen gemäß Anlage 1 abweichende Entwicklungsabsichten erkennbar, so soll unverzüglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes betrieben werden, der die beschriebenen Planungsziele sichert.
Anlagen zur Vorlage
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