11.03.2014 - 3.12 Bebauungsplan Nr. 81.1 "Wohnen an der Biosphäre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Voranstellend erläutert Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) den Zusammenhang der TOP 3.12 bis 3.15 zu einer ebenfalls in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Mitteilungsvorlage, die jedoch mit der Konsensliste auf Empfehlung vom Ältestenrat in den Bildungsausschuss überwiesen wurde. In der genannten Mitteilungsvorlage „Schulentwicklungsplanung – Sicherung und Umsetzung neuer Schulstandorte (DS 14/SVV/0189) sind die Zusammenhänge der Vorlagen 3.12 bis 3.15 ausführlich erläutert.

Insbesondere erläutert er den Bezug der Vorlagen TOP 3.12 und 3.13 zum Schulentwicklungsplanung 2009 bis 2015 und den Zusammenhang der Vorlage TOP 3.15 mit dem SEP 2014 – 2020.

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt im Folgenden die Beschlussvorlage 14/SVV/0165 ein. Dieser Standort ist nach Ansicht der Verwaltung geeignet für eine weitere Wohnbebauung im Bornstedter Feld.

 

Herr Jäkel erkundigt sich nach dem bisherigen Nachweis für einen Standort für eine weitere weiterführende Schule. Daraufhin erläutert Herr Goetzmann, dass ein Standort in einer früheren Phase der Schulentwicklungsplanung bzw. der Kosten- und Finanzierungsübersicht zunächst bilanziert war, dann aber gestrichen wurde, da damals anzunehmen war, dass die übrigen Standorte für den zu diesem Zeitpunkt absehbaren Bedarf ausreichen. Die Erkenntnis, dass diese Annahme falsch war, ergab sich mit der Fortschreibung der SEP 2009 bis 2014.

Herr Jäkel erläutert weiter die Darstellung der Fläche im FNP als Grünfläche (waldparkähnliches Gelände). Er sieht andere Brachflächen und Grünflächen für Wohnbebauung im Umfeld (100-200 m Entfernung) für geeignetere Standorte an.

 

Mit Verweis auf die Mitteilungsvorlage 14/SVV/0189 erläutert Herr Goetzmann den Querbezug der behandelten Vorlage zum TOP 3.13 und die Erforderlichkeit, den Wertverlust für die Errichtung der nicht entwicklungsbedingten weiterführenden Schulen in der Kosten- und Finanzierungübersicht durch zusätzliche Einnahmen auszugleichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81.1 ist erforderlich, um die Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 80.2 zu schaffen und zu vermeiden, dass die Errichtung der weiterführenden Schule unter dem Vorbehalt eines zeitlich nicht absehbaren Genehmigungsverfahrens der Kommunalaufsicht bei einer Überschreitung der Defizitgrenze der Entwicklungsmaßnahme steht.

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) stellt klar, dass ein politisches Votum für die Inanspruchnahme der Flächen für eine bauliche Nutzung auf dieser Fläche vorliegt. Die Flächen des großen Wiesenparks sind seiner Ansicht nicht geeignet, da diese einen wichtigen Erlebnisraum darstellen, der u.a. auch für größere Veranstaltungen (z.B. Feuerwerkersynfonie) geeignet ist.

 

Herr Wiggert mahnt die zu erwartenden Konfliktpotenziale Lärmbelastung / Wohnbebauung versus öffentliche Nutzungen (Jugendfreizeitnutzung) an und erkundigt sich nach entsprechenden Untersuchungen. Herr Goetzmann erwidert, dass die möglichen Konflikte bekannt sind und Gegenstand des künftigen Planverfahrens und der Abwägung sein werden.

 

Herr Pfrogner betont die Wichtigkeit eines Rückgriffs auf frühere Entscheidungen zum Konzept des Entwicklungsbereichs.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung :

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 81.1 “Wohnen an der Biosphäre“ wird gemäß § 2 Abs. (1) BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Geltungsbereiche der in Kraft gesetzten Bebauungspläne Nr. 80.1 “Rote Kaserne West/Biosphäre“ und Nr. 81 “Park im Bornstedter Feld“ werden geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage