11.03.2014 - 3.15 Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83 "Ca...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ist ein Doppelstandort für eine Grundschule und eine weiterführende Schule aus wirtschaftlicher Sicht sehr sinnvoll. Er verweist auf den neuen Schulentwicklungsplan und darauf, dass die Fläche für die Stadt verfügbar ist. Es handelt sich bei der Ausweisung dieses Grundschulstandorts um einen übergeordneten städtischen Entwicklungsbedarf. Stadträumlich gesehen ist der Standort sehr gut geeignet, da eine Verkehrsanbindung gegeben ist (Bustrasse und perspektivisch Tramtrasse). Allerdings sind die Bornimer Feldflur und damit auch das Nedlitzer Holz unter Schutz gestellt (der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nicht der Kern des Schutzgegenstandes). Im kommenden Abwägungsprozess sind alle betroffenen Belange, auch die Denkmalbelange zu untersuchen.

Die städtebauliche Wertigkeit der Freifläche wird von Herrn Pfrogner betont. Er erkundigt sich nach dem Einzugsbereich des Grundschulstandorts, der ja fußläufig erreichbar sein sollte.

 

Herr Goetzmann erläutert darauf hin, dass die Grundschule für die Planungsräume 101/102 (nördliche Ortsteile Marquardt bis Groß Glienicke) und 201/301 (Bornim bis Jungfernsee) ergänzend 3 Klassenzüge aufnehmen soll. Der Ausbau anderer Schulen (z.B. in den Ortsteilen) würde hingegen dazu führen, dass deren Einzugsbereiche deutlich überschritten würden. Die Nahtstelle zwischen den beiden Planungsräumen erscheint daher als günstigste Stelle (gute Erreichbarkeit mit ÖPNV, Fahrrad, Auto).

 

Herr Wiggert gibt zu bedenken, dass die Finanzierung zur Fortführung der Straßenbahn in Frage gestellt ist. Für den Schulstandort ist daher ein großer Individualverkehr zu erwarten und eine Nutzung im Sinne des Allgemeinwohls seiner Ansicht nach fraglich.

 

Die Inbetriebnahme des Schulstandortes ist nach Aussage von Herrn Goetzmann erst ab 2020 / 2021 vorgesehen. Im Übrigen hat die VIP die Diskussion um den Schulstandort sehr interessiert zur Kenntnis genommen, da sich dadurch die Wirtschaftlichkeit der Straßenbahntrasse deutlich verbessern würde.

 

Herr Kirsch begrüßt den Standort und die geplante zeitnahe Umsetzung.

 

Herr Jäkel zweifelt touristische Erwägungen bzw. eine Erholungsnutzung für die Freifläche an. Er hält den Standort für eine Schulentwicklung für geeignet und weist auf entsprechende Synergieeffekte hin.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag zur Beschlussfassung :

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Geltungsbereich des in Kraft gesetzten Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird für die in der Anlage bezeichnete Teilfläche „Nedlitzer Holz“ das Änderungsverfahren eingeleitet.

 

      Die Bezeichnung des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird für den unter Ziff. 1 bezeichneten Änderungsbereich geändert in Bebauungsplan Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“, 1. Änderung, Teilbereich „Nedlitzer Holz“.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

5

 

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Anlagen zur Vorlage