26.03.2014 - 4.4 Kurzfristige Gespräche zur Verlegung der 110-KV...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Tagesordnungspunkte 4.3 4.6 zusammen zu behandeln, erhebt sich kein Widerspruch.

 

Eingangs erhält Herr Wersig als Vertreter der Initiative "Golm unter Strom" das Rederecht und stellt in seinen Ausführungen die Ansicht der Bürgerinitiative zu den Kosten sowie der Kommunikation mit der Verwaltung und Politik dar. Eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer werde von den Betroffenen hundertprozentig ausgeschlossen, so Herr Wersig. Des Weiteren übergibt er dem Oberbürgermeister 1.200 Unterstützungsunterschriften, welche die Forderung nach einer Umverlegung der Hochspannungsleitung bekräftigen. Er fordert die Hauptausschussmitglieder auf, heute eine Entscheidung zu treffen.

Anschließend erhält Herr Wittkowski das Rederecht und weist seinerseits darauf hin, dass die Stromtrasse eine offenkundige Gefährdung für die Anwohner darstelle. Er fordert die Hauptausschussmitglieder auf, sich ganz klar für die Bereitstellung der Mittel auszusprechen.

 

Der Oberbürgermeister geht anschließend auf die Redebeiträge ein und merkt an, dass er die Argumente und die Besorgnis der Golmer Bürgerinitiative und der engagierten Bürger respektiere und ihnen die Handlung aus tiefster Besorgnis unterstelle. Wenn allerdings er und Herr Exner dies aus finanzpolitischer Sicht ablehnen, sollte dies auch ernst genommen werden. Er habe die Interessen der gesamten Stadt wahrzunehmen und die Investitionen auch der nächsten Jahre zu sichern, was man nicht einfach „abtun“ könne.

Er erinnert daran, dass der Ausgangspunkt für die hier geführte Diskussion die Absicht eines großen Stromkonzerns sei, die Leitungen zu erneuern und technisch aufzurüsten. Somit sei in erster Linie der Stromkonzern Adressat der Forderungen, zumal sein Haushaltsvolumen weit über dem der Stadt liege. Dieser Stromkonzern habe erklärt, nur dann auf die Forderungen einzugehen, wenn die Stadt sich daran beteilige. Damit würde ein Stromkonzern zu Lasten der Allgemeinheit bevorzugt. Die Stadt habe ihre Bedenken und die der Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens deutlich gemacht. Leider wurde seitens der Aufsichtsbehörde nicht darauf eingegangen und der Stromkonzern nicht zu einer Erdverkabelung verpflichtet.

Bezüglich der Kosten, so der Oberbürgermeister, wurde mit den Zahlen gearbeitet die E.DIS geliefert habe, so dass immer mit 2,8 Mio. plus Planungskosten argumentiert worden sei. Ob dieser Rahmen eingehalten werde, sei allerdings fraglich; das Kostenrisiko liege jedenfalls bei der Stadt.

 

Herr Exner schließt daran Ausführungen zu der Frage an, wie die Gemeinde das leisten solle. Die Rede sei von einem siebenstelligen erheblichen Betrag, der aus dem Investitionshaushalt zu zahlen sei. Dieser Investitionshaushalt sinke von Jahr zu Jahr und aus diesem müsse auch der Schulentwicklungsplan finanziert werden. Er erläutert an Hand visueller Darstellung das Investitionsprogramm und die Entwicklung des Investitionshaushalts sowie die dazu von der Kommunalaufsicht gegebenen Hinweise. Im Ergebnis gebe es für freiwillige Aufgaben keine Möglichkeiten und sei eine Ratenzahlung ein kreditähnliches Geschäft, das einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf.

 

Herr Schultheiß signalisiert Verständnis für die Bürger und empfiehlt, nach Möglichkeiten der Realisierung zu suchen. Er schlägt vor, Geld aus den Investitionsmitteln für den Schulentwicklungsplan zu nehmen, einige Schulen von privaten Investoren bauen zu lassen oder eine Haushaltsentlastung durch den Verkauf der MEVAG zu schaffen.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass heute eine Entscheidung gefällt werden solle. Weder er noch Her Exner hätten gesagt, dass das Anliegen nicht umsetzbar sei, sondern auf die Konsequenzen verwiesen, wie z. B. die Entscheidung durch die Kommunalaufsicht und den sinkenden Investitionshaushalt. Leider habe er von keinem gehört, was an Stelle der 110-KV-Leitung dann nicht gemacht werden soll. Natürlich gebe es Einzelvorschläge, aber die brauchen letztlich eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung und die sehe er im Moment jedenfalls nicht.

 

Herr Schubert weist ausdrücklich darauf hin, dass es um mehr als um Geld gehe.

Diese Diskussion sei auch im Ausschuss für Finanzen geführt worden und mündete in der vorliegenden Beschlussempfehlung. Die Stadt sei in dieser Diskussion nicht der Feind und der Verursacher; sie teile aber die Argumente der Bürger in der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren und gehe ebenso von einer gesundheitlichen Belastung aus.  Deshalb die Empfehlung, die Leitungen unter die Erde zu verlegen. An der Richtigkeit der Stellungnahme der Stadt habe sich nichts geändert und letztlich könne Gesundheit nicht gegen Bildung abgewogen werden.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass diese Stellungnahme der Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgegeben wurde, weil die Stadt dieser Auffassung ist und die Stadt damit die Hoffnung verbunden hat, dass die Aufsichtsbehörde E.DIS dazu führt, eine Erdverkabelung umzusetzen. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt und E.DIS lehnt dies ab. Damit wird nun die Stadt in die Verantwortung genommen und er meine, dass das kein Argument sei, die Stadt immer dann einspringen zu lassen, wenn Private etwas ablehnen. Er könne nur hoffen, dass dieses Beispiel nicht Schule mache.

 

Die Stadt, so Herr Heinzel, habe die Verantwortung für alle und dieses Problem sei nicht mit anderen zu vergleichen. Hier gebe es eine einmalige Chance und  eine Investition in die Zukunft. Er werde dem geänderten Antragstext aus dem Ausschuss für Finanzen zustimmen.

Herr Berndt betont, dass bürgerschaftliches Engagement ein sehr hohes Gut für die Entwicklung des  Allgemeinwesens sei und er deshalb volles Verständnis für die Argumente der Bürgerinitiative habe. Andererseits habe er schon vor 4 Wochen vor der Illusion gewarnt, dass Zahlen Entscheidungshilfen seien. Das Grundproblem bestehe darin, dass hier über 3 Mio. Euro für 22 Grundstückseigentümer aufgewendet werden sollen, was angesichts der finanziellen Situation der Stadt keine Zustimmung finden könne. Mehr als weitere Varianten zu prüfen,nne nicht erwartet werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass hier über eine sehr komplexe Aufgabe und Verantwortung geredet und diese aus unterschiedlicher Sicht wahrgenommen werde. Die Illusion, dass E.DIS die Mehrkosten tragen werde, habe es nicht gegeben. Die tatsächlichen Kosten und Bedingungen seien sehr spät auf den Tisch gekommen, aber jetzt gebe es eine Entscheidungsgrundlage. In 10 Jahren sehe eine Entscheidung vielleicht anders aus, weil sich die Bedingungen verändern aber eine Entscheidung werde jetzt gebraucht. Er denke, es gebe bei der Allgemeinheit Verständnis für das Anliegen der Golmer. Die Frage sei, ob die Bereitschaft bestehe, dem Anliegen zuzustimmen und den Weg dafür frei zu machen auch wenn es sein könne, dass die Kommunalaufsicht dem nicht zustimme. Er setze darauf, dass es Verständnis für die Stadt gebe, weil sie nach Finanzierungsmöglichkeiten suche. Aber für ihn gehöre auch die Beteiligung der Grundstückseigentümer eindeutig mit dazu.

Leider werde es eine Verpflichtung der Bundesnetzagentur nicht geben, so Frau Hüneke, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen. Außerdem betreffe es eben mehr als die 22 Grundstückseigentümer, weshalb deren Beteiligung eben sehr schwierig sei. Sie sei außerordentlich betrübt darüber, eine haushaltsmäßig so unvernünftige Entscheidung treffen zu müssen. Diese Entwicklung könne aber auf Dauer so nicht zugelassen werden und man sse sich auf Bundesebene dafür stark machen.

 

Herr Klipp macht darauf aufmerksam, dass es gesundheitliche Grenzwerte für unterschiedliche Bereiche gebe, die gesetzlich geregelt sind, so wie für Lärm- und Luftschadstoffe. Die hier veranschlagten Mittel werden u.a. fehlen, um diese bundesgesetzlichen Regelungen zu erreichen. Für elektromagnetische Strahlungen gebe es diese Grenzwerteregelung jedoch nicht und auch bei einer Erdverkabelung gebe es Strahlungen. Die  Grundstückseigentümer, die erst 1990 die Grundstücke gekauft und diese Auswirkungen zumindest billigend in Kauf genommen haben, sollten eigenständig und freiwillig einen Beitrag leisten. Darüber hinaus gebe es auch einen privaten Unternehmer, der davon profitieren und Grundstücke gewinnbringender verkaufen könne.

Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters, ob sich mit der Annahme der DS 12/SVV/0664 die Anträge 14/SVV/0036 und 14/SVV/0122 erledigt hätten, bestätigen dies Herr Schubert und Herr Dr. Scharfenberg.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Ergänzungsantrag der Verwaltung mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:

 

Die Einleitung weiterer kostenauslösender Untersuchungen und Planungen steht unter den Bedingungen, dass

 

a)      Vereinbarungen mit allen Eigentümern derjenigen Grundstücke, die infolge der Beseitigung der Freileitung einen Wertzuwachs ihrer Grundstücke erhalten, geschlossen werden. In diesen Vereinbarungen haben sich alle Eigentümer zur Zahlung eines Ausgleichs des Wertzuwachses zu verpflichten. Zuvor sind die Wertzuwächse sachverständig zu ermitteln,

b)     die Zahlung des Ausgleiches binnen der zu vereinbarenden Fälligkeitszeitpunkte auf dem Konto der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt ist,

c)      die Kosten für die Vorplanung gesichert sind.

 

Die alternative Verlegung mittels Erdkabel steht unter den Bedingungen, dass

a)              alle diejenigen Eigentümer, auf deren Grundstücken die künftige Verlegung des Erdkabels erfolgen soll, zuvor dieser Verlegung schriftlich zugestimmt haben,

b)              im Übrigen die Finanzierung gesichert ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

4

 

Im Weiteren bittet der Oberbürgermeister, in der vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Fassung den letzten Absatz zu streichen und die Terminsetzung von April auf Mai zu ändern, da eine Beschlussvorlage mit den entsprechenden Antragsfristen erst zur letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorliegen könne. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die ergänzte und geänderte Fassung  aus dem  Ausschuss für Finanzen wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ergebnisse der Einwohnerversammlung Golm vom 29.08.2013 zielgerichtet umzusetzen und mit dem Leitungsnetzbetreiber E.DIS kurzfristig Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen,

-              die Verlegung der 110-KV-Leitung aus der Ortslage Golm heraus im Rahmen eines Vertrages zu regeln,

-              die Mehrkosten für eine alternative Trassierung der 110-KV-Leitung als Erdverkabelung im Rahmen einer Entwurfsplanung konkretisieren zu lassen und

-              eine abgemessene Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an den Mehrkosten als ratierliche Kostenerstattung von mindestens 5 Jahren zu verhandeln.

r die kurzfristige Absicherung erster planerischer Schritte zur Konkretisierung der Erdkabeltrasse (Leitungsführung, Kosten etc.) werden aus dem Produktkonto 5110300.5431569 Mittel i. H. v. 50.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Übernahme der Mehrkosten für die unterirdische Leitungsverlegung der 110-KV-Leitung in der Ortslage Golm, dargestellt im Punkt eins und unter Berücksichtigung des Punktes 3 aus der Vorlage 14/SVV/0254, in einer Verwaltungsvorlage in der Maisitzung der SVV zum sofortigen Beschluss vorzulegen.

 

Die im Punkt 1 aufgezeigte Möglichkeit einer Ratenzahlung von 2015 bis 2019 ist in den jeweiligen Haushalt der Landeshauptstadt mit aufzunehmen. Angesichts der zeitlichen Abläufe ist diese Dringlichkeit geboten. Gleichzeitig wird damit E.DIS signalisiert, dass eine unterirdische Verlegung der Trasse im Bereich Golm sofort in die Planungen mit einzubeziehen ist.

 

Die Einleitung weiterer kostenauslösender Untersuchungen und Planungen steht unter den Bedingungen, dass

 

a)      Vereinbarungen mit allen Eigentümern derjenigen Grundstücke, die infolge der Beseitigung der Freileitung einen Wertzuwachs ihrer Grundstücke erhalten, geschlossen werden. In diesen Vereinbarungen haben sich alle Eigentümer zur Zahlung eines Ausgleichs des Wertzuwachses zu verpflichten. Zuvor sind die Wertzuwächse sachverständig zu ermitteln,

b)     die Zahlung des Ausgleiches binnen der zu vereinbarenden Fälligkeitszeitpunkte auf dem Konto der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt ist,

c)      die Kosten für die Vorplanung gesichert sind.

 

Die alternative Verlegung mittels Erdkabel steht unter den Bedingungen, dass

a)              alle diejenigen Eigentümer, auf deren Grundstücken die künftige Verlegung des Erdkabels erfolgen soll, zuvor dieser Verlegung schriftlich zugestimmt haben.

              b)              im Übrigen die Finanzierung gesichert ist.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

4

 

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Anlagen