25.03.2014 - 3.11 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Aus zeitlichen Gründen wird dieser TOP kurz vor Ende der Sitzung vorgezogen.

 

 

Herr Prof. Winkens (Winkens Architekten) stellt im Namen der Weissen Flotte die Planungen des Servicepoints und des Wintergartens vor. Er erläutert neben den geplanten Standorten auch die Kubaturen und Ansichten sowie die benötigten Grundstücksflächen.

 

 

Frau Engelbrecht (Stadterneuerung) stellt die geplanten Änderungen der Sanierungsziele im Bereich Hafen/Neuer Lustgarten vor, um die Errichtung eines dauerhaften Servicepoints am Fuße der Langen Brücke möglich zu machen. Zudem sollen die Sanierungsziele für eine Fläche südlich des Neptun Beckens vorsorglich geändert werden, um einen Neubau für Gastronomie und Verwaltung im Falle eines Hotelabrisses zu ermöglichen.

 

 

Die Ausführungen von Herrn Prof. Winkens und Frau Engelbrecht treffen auf breite Zustimmung.

 

 

Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) schlägt die Ergänzung des Beschlusstextes in Punkt 1 vor. Der Vorschlag wird aufgenommen.

Herr Jäkel schlägt die Änderung des Beschlusstextes in Punkt 3 vor. Der Vorschlag wird ebenfalls aufgenommen.

 

 

Die entsprechend ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. In Abänderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 13/SVV/0461 vom 06.11.2013 werden die Sanierungsziele im Bereich Hafen/Neuer Lustgarten dahingehend geändert, dass zusätzlich r die Errichtung eines Servicepavillons der Weissen Flotte GmbH die in Anlage 1 dargestellten Fläche 1 am Fuße der Langen Brücke sowie für die Errichtung eines Neubaus der Weissen Flotte für Gastronomie und Verwaltung die Fläche 2 südlich des Neptunbeckens als bebaubare Fläche in die Sanierungsziele aufgenommen werden.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit der Weissen Flotte einen Erbbaurechtsvertrag für die in Anlage 2 dargestellte, zur Errichtung des Servicepavillons bauordnungsrechtlich erforderliche Grundstücksfläche auf der Grundlage des Verkehrswertes und mit einer Laufzeit von 50 Jahren abzuschließen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den bestehenden Betreibervertrag für die Freiflächen am Hafen dahingehend zu ernzen, dass der Weissen Flotte die Errichtung und der Betrieb eines Wintergartens als provisorischer Anbau an das vorhandene Hafengebäude befristet bis 2023 (analog der Laufzeiten des bestehenden Mietvertrages zwischen Sanierungsträger und Weisser Flotte r das Hafengebäude) ermöglicht wird, unter der Verpflichtung der Weissen Flotte jederzeit bei Abriss des Hotels den Wintergarten entschädigungslos abzubauen. Eine Verlängerung der Vereinbarung über das Jahr 2023 hinaus, analog zum Mietvertrag für das Hafengebäude, soll möglich sein und an den Zeitpunkt des eines eventuellen Hotelabrisses gekoppelt werden.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die in Anlage 1 dargestellte Fläche 2 südlich des Neptunbeckens für den Fall des Hotelabrisses als Standort für die Weisse Flotte zu sichern. Dies soll durch Abschluss eines Vorvertrages erfolgen, der der Weissen Flotte im Falle des Hotelabrisses den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur Errichtung eines Neubaus auf dieser Fläche  zusichert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage