30.04.2014 - 3.5 Einrichtung einer Beschwerdestelle für Flüchtlinge

Beschluss:
vertagt
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Herr Jetschmanegg führt aus, dass das Anliegen, eine Beschwerdestelle für Flüchtlinge bei der Beauftragten für Migration und Integration anzusiedeln, Bestandteil des Integrationskonzeptes sei. Trotzdem spreche sich die Verwaltung dagegen aus, weil sich der Bereich mittlerweile anders aufgestellt habe und inzwischen mehr konzeptionelle Inhalte bearbeite. Auch bezüglich der in der Vergangenheit geführten Auseinandersetzung zur Unterbringung von Flüchtlingen gebe es heute eine andere Situation. Seit kurzem sei die Stelle für Ideen- und Beschwerdemanagement in der Verwaltung ausgeschrieben, die mit entsprechenden Qualitätsstandards ausgerüstet, die Aufgabe übernehmennne, da sie ohnehin für die gesamte Landeshauptstadt tätig werde.

 

Frau Dr. Müller merkt dazu an, dass die Ansiedlung der Beschwerdestelle bei der Beauftragten für Migration und Integration nur in der Begründung dieses Antrags stehe, dieses Anliegen viele Vereine und Träger unterstütze und dieses Anliegen im Ergebnis der Integrationskonferenz entstanden sei. Sie empfiehlt, dass sich damit die Steuerungsgruppe der Integrationskonferenz beschäftige und der Antrag erst nach Vorliegen einer Stellungnahme weiter beraten werde.

 

Frau Grasnick antwortet, dass dies in der Steuerungsgruppe diskutiert wurde und diese der Meinung sei, eine Beschwerdestelle nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Menschen mit anderen „Merkmalen“ zu schaffen. Deshalb werde der Vorschlag unterbreitet, eine zentrale Beschwerdestelle zu schaffen, mit besonderer Aufmerksamkeit für Flüchtlinge. Erst an zweiter Stelle stehe die Idee, dafür das Büro für Chancengleichheit zu nutzen.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Antrag zurückzustellen, da kein Vertreter der antragstellenden Fraktion anwesend ist und diese aber die Chance haben soll, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen.  Der Antrag könne in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Erledigung in den Hauptausschuss überwiesen werden.

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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