20.06.2002 - 11 Vereinbarung von Prioritäten für die verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel der bisher in der StVV eingebrachten Änderungsanträge.

Er fragt nach den Gründen, aus denen die Aufstellungsbeschlüsse im Punkt 2 aufgehoben werden.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass sich diese durch konkretes Handeln erübrigt haben. Die Aufhebung ist formell notwendig.

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Beschlusstext:

1.

In Aktualisierung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) wird für die Jahre 2002/ 2003 die in Anlage 1 A dargestellte Prioritätenliste beschlossen.

Beschlusstext:

Dabei gilt die Prioritätenfestlegung zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" vorbehaltlich der Bereitstellung einer externen Finanzierung. 

 

2.        

Für die folgenden Planverfahren werden die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben:

 

- Bebauungsplan Nr. 17 „Am Bahnhof Griebnitzsee" (Aufstellungsbeschluss vom 06.11.1991)

- Bebauungsplan Nr. 33 „Kindertagesstätte Ziolkowskistraße" (Aufstellungsbeschluss vom 07.09.1994) Bebauungsplan Nr. 56 „Öffentlicher - Kinderspielplatz Nansenstraße/ Meistersingerstraße (Aufstellungsbeschluss vom 07.06.1995)

- Bebauungsplan Nr. 58 „Öffentlicher Kinderspielplatz An den Windmühlen" (Aufstellungsbeschluss vom 07.06.1995) Bebauungsplan Nr. 61 - „Kinderspielplatz Kantstraße" (Aufstellungsbeschluss vom 01.11.1993)

- Bebauungsplan Nr. 62 „Kinderspielplatz Donarstraße (Aufstellungsbeschluss vom 01.11.1995)

- Bebauungsplan Nr. 82 „Neuendorfer Anger" (Aufstellungsbeschluss vom 17.09.1998)  

 

           

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage