20.06.2002 - 11 Vereinbarung von Prioritäten für die verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 20.06.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Vorlage ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Jäkel der bisher in
der StVV eingebrachten Änderungsanträge.
Er fragt
nach den Gründen, aus denen die Aufstellungsbeschlüsse im Punkt 2 aufgehoben
werden.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass sich diese durch konkretes Handeln erübrigt haben. Die Aufhebung ist
formell notwendig.
Beschlusstext:
1.
In
Aktualisierung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001
(DS 01/059/2) wird für die Jahre 2002/ 2003 die in Anlage 1 A dargestellte
Prioritätenliste beschlossen.
Beschlusstext:
Dabei
gilt die Prioritätenfestlegung zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner
Vorstadt" vorbehaltlich der Bereitstellung einer externen
Finanzierung.
2.
Für die
folgenden Planverfahren werden die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben:
-
Bebauungsplan Nr. 17 „Am Bahnhof Griebnitzsee" (Aufstellungsbeschluss vom
06.11.1991)
-
Bebauungsplan Nr. 33 „Kindertagesstätte Ziolkowskistraße"
(Aufstellungsbeschluss vom 07.09.1994) Bebauungsplan Nr. 56 „Öffentlicher -
Kinderspielplatz Nansenstraße/ Meistersingerstraße (Aufstellungsbeschluss vom
07.06.1995)
-
Bebauungsplan Nr. 58 „Öffentlicher Kinderspielplatz An den Windmühlen"
(Aufstellungsbeschluss vom 07.06.1995) Bebauungsplan Nr. 61 - „Kinderspielplatz
Kantstraße" (Aufstellungsbeschluss vom 01.11.1993)
-
Bebauungsplan Nr. 62 „Kinderspielplatz Donarstraße (Aufstellungsbeschluss vom
01.11.1995)
-
Bebauungsplan Nr. 82 „Neuendorfer Anger" (Aufstellungsbeschluss vom
17.09.1998)