07.05.2014 - 5.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

Die Ortsbeiräte Eiche, Grube, Golm, Neu Fahrland, Fahrland. Satzkorn, Marquardt und Uetz-Paaren haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage (in seiner ersten April-Sitzung)  mit folgender Änderung in der Anlage 2 zugestimmt:

 

-          Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, 58 und 59“ wird in die Priorität 1 I aufgenommen.

-          Der Bebauungsplan „dwestlich Humboldtbrücke“ wird in die Priorität 2 I herabgestuft (dieser soll vorrangig nachrücken, wenn Kapazitäten für die Bearbeitung frei werden).

 

Nach der erneuten Überweisung der Vorlage in den  o. g. Ausschuss, in der die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragten Änderung bezüglich der Einordnung des Bebauungsplans Nr. 19  beraten wurde, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen in seiner Sitzung am 29.04.2014 folgender Änderung zugestimmt:

 

Der B-Plan Nr. 19 wird als Nachrücker aufgenommen, und zwar auf Rang 2 (Reihenfolge: Schulentwicklungsplanung/B-Plan Nr. 19/B-Plan Südwestlich Humboldtbrücke.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Wendt beantragt namens der Fraktion Die Andere:

 

In Anlage 2 ist der B-Plan

 

Nr. 121 Behlertstraße von der Priorität 1 in die Priorität 2 und

Nr.  19 ehemaliger Schießplatz (Groß Glienicke) von der Priorität 2 in die Priorität 1

 

zu verschieben.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlene Änderung in der Anlage 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlene Änderung bezüglich der Aufnahme des B-Plans Nr. 19 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die Vorlage wird mit den o. g. Änderungen zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2014 bis 2015 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Falls  im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung weitere Plan- oder Planänderungsverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung notwendig werden, ist diesem Bedarf vorrangig Rechnung zu tragen und schnellstmöglich eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über etwaige Folgerungen für andere Planungen herbeizuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen