12.05.2014 - 7.26 Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Werksausschuss KIS hat der Vorlage zugestimmt.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Finanzen Herrn Exner eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden kann, wird ab 01.06.2014 auf 10.000.000 € festgesetzt. Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen