03.07.2002 - 5.4 Gewaltschutzgesetz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat der o. g. DS mit  der Änderung des Beschlusstextes -  Umwandlung in einen Prüfauftrag - zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise die Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung" durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.

 

 Der Stadtverordnetenversammlung soll im Dezember 2002 berichtet werden.

 

Anschließend erhält die Gleichstellungsbeauftragte Frau Melior das Wort und äußert sich zum Beratungsgegenstand, insbesondere zur Problematik der Unterkünfte.

 

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlene Änderung des Beschlusstextes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise die Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung" durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.

 

 Der Stadtverordnetenversammlung soll im Dezember 2002 berichtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.