03.07.2002 - 5.4 Gewaltschutzgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 03.07.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
02/SVV/0335 Gewaltschutzgesetz
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat der o. g. DS mit der Änderung des Beschlusstextes - Umwandlung in einen Prüfauftrag -
zugestimmt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise die Umsetzung des
„Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und
Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"
durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.
Der Stadtverordnetenversammlung soll im
Dezember 2002 berichtet werden.
Anschließend
erhält die Gleichstellungsbeauftragte Frau Melior das Wort und äußert sich zum
Beratungsgegenstand, insbesondere zur Problematik der Unterkünfte.
Abstimmung:
Die durch
den Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlene Änderung des
Beschlusstextes wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welche Weise die Umsetzung des
„Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und
Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"
durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.
Der Stadtverordnetenversammlung soll im
Dezember 2002 berichtet werden.